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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Schweinegrippe - Pandemie befürchtet | 119 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 556085 | ||
Datum | 27.04.2009 22:42 MSG-Nr: [ 556085 ] | 64540 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Groß Wie könnten die Gefahrenabwehr-/Katastrophenschutzbehörden hiervon betroffen sein? Auf die Schnelle eine Übersicht allgemeiner Maßnahme aus http://www.einsatzleiterhandbuch.org/ 3 – A Ansteckende Krankheiten Allgemeines Eigenschaften • Viren/Bakterien sind i.d.R. die Erreger • Häufig saisonale oder regionale Begrenzung (z.B. Grippe, Masern) • Schwerwiegende Erkrankungen meist aus den Tropen importiert (virusbedingte hämorrhagische Fieber, Typhus, Cholera, ...). • I.d.R. sind die Erreger thermisch empfindlich und werden durch (das richtige!) Desinfektionsmittel abgetötet. • Sehr häufig bei Drogenabhängigen (HIV-Positiv, Virushepatitis). • Besonderes Risiko in medizinischen Laboren, Infektionsstationen/Isolierstationen von Krankenhäusern und gentechnischen Anlagen. Übertragung • Durch direkten Blut-/Speichel-/Körperflüssigkeitenkontakt über die Haut bzw. Schleimhaut (Augen!). In den meisten Fällen hohes Ansteckungsrisiko vor allem bei eigenen (schon kleinsten!) Wunden • In einigen Infektionskrankheiten (z.B. Grippe) auch durch "Tröpfcheninfektion" über die Luft (nicht bei HIV-Positiven, Virushepatitis). Nachweis: • Für die Feuerwehr i.d.R. praktisch unmöglich! • Bei Verdacht, Patienten/Angehörige/Ärzte befragen (Anamnese). Blutdiagnostik etc. veranlassen. Maßnahmen Einsatzvorbereitung (z.B. für Pandemie): • Prophylaxe anbieten (Impfungen!). • Bekämpfungsstrategien (z.B. medikamentös) vorbereiten. • Organisatorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit (u.a. Personalplanung, Verzicht auf Unterrichts- und Übungstermine, Reserven an PSA, Gerätschaften etc. anlegen) Schutzmaßnahmen: • Eigene Verletzungen (z.B. durch Kanülen, Spritzen) sofort versorgen. • Normale Schutz- bzw. Rettungsdienstkleidung bei Infektionskrankheiten i.d.R. nicht ausreichend! • Zusätzlich in jedem Fall: geprüfte Einweg-Handschuhe (z.B. Latex), ggf. Einwegschutzanzug (nach prEN 14126) und.FFP3-Halbmaske (ein OP-Mundschutz dient lediglich zum Schutz vor Kontaminationverbereitung durch den Patienten, aber nicht der Einsatzkraft) sowie Schutzbrille zusätzlich verwenden. • Zur Patientenbeatmung IMMER entsprechende Masken verwenden. • Bei Patienten der Gruppe III.3 „Stand still“ (Absperren, Kontaktpersonen vor Ort halten) und weitere Maßnahmen erst nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt. Unbedingte Meldepflicht nach IfSG! Infektionstransport: VOR der Durchführung von Infektionstransporten muss bereits klar sein, welche Gefahren drohen und wie die Schutz- und Folgemaßnahmen (Desinfektion) aussehen müssen, um nicht das eigene Personal erheblich zu gefährden! Die Leitstelle muss daher bei der Einsatzeröffnung bei einem I-Transport immer auch die Frage nach der Art der Infektion stellen. Gruppe I: Personen, bei denen kein Anhalt für das Vorliegen einer Infektionsgefahr gegeben ist. Schutzkleidung: Standardschutz-/Rettungsdienstkleidung inkl. standardmäßiger rettungsdienstlicher Hygienemaßnahmen (z.B. Latexhandschuhe, Beatmungsmasken). Desinfektion: Standard-Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten, Bekleidung entsprechend Verschmutzung spätestens nach Schicht-/Dienstende zur Reinigung geben. Gruppe II: Patienten, bei denen eine Infektion besteht und erkannt ist bzw. eine solche vermutet wird, die jedoch nicht durch die beim Transport übliche Kontakte übertragen werden kann (beispielsweise Virushepatitis, HIV-Positive). Schutzkleidung: Standardschutz-/Rettungsdienstkleidung inkl. standardmäßiger rettungsdienstlicher Hygienemaßnahmen (z.B. Latexhandschuhe, Beatmungsmasken), Schutzbrille. Desinfektion: Standard-Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten, Bekleidung entsprechend Verschmutzung nach Einsatzende zur Reinigung geben. Gruppe III: Patienten, bei denen eine hochansteckende und/oder gefährliche Infektionskrankheit besteht bzw. eine solche vermutet wird. - Gruppe III.1: Cholera, Diphterie, Meningoenzephalitis unklarer Genese und Meningokokken-Enzephalitis (Gehirnentzündungen), akute Poliomyelitis (Kinderlähmung), Milzbrand, Pest, Q-Fieber, Tollwut, Tuberkulose (z.B. Nierentuberkulose ohne Lungentuberkulose), ansteckungsfähige Mykobakteriosen, Tyhus. - Gruppe III.2: Offene Lungen-Tuberkulose (mit starkem Auswurf), ansteckungsfähige Mykobakteriose der Lunge. - Gruppe III.3: Hochinfektiöse Erkrankungen wie virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Lungenmilzbrand, Lungenpest. - Schutzkleidung: Atem- und Vollkörperschutz (am besten Vollschutzanzüge mit Gebläse-Helm-Kombinationen (P3- bzw. HEPA-Filter); Vollmaske mit P3-Filter und abgeklebte ABC-Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung bzw. normale PA und CSA sind weniger geeignet, da die physische und psychische Belastung sehr hoch sind bzw. Einsatz- und 3-DEKONTAMINATIONszeiten weit über deren zeitlichen Möglichkeiten liegen!) Gruppe III 1: Atemschutz durch FFP3-Halbmaske ausreichend - Desinfektion: Geeignete spezielle Desinfektionsmaßnahmen (nach RKI-Desinfektionsmittelliste) u.U. Raumdesinfektion notwendig Bei eigenem Infektions-/Kontaminationsverdacht • Offene Wunde: Blutung anregen. Sofort mit Hautdesinfektionsmittel desinfizieren. • Schleimhäute: Intensives Spülen mit physiologischer Kochsalzlösung oder Wasser (ggf. geeignetes Desinfektionsmittel). • Unter Angabe der vermutlichen Infektionsart ins Krankenhaus zur Untersuchung. • Dort zur Absicherung evtl. Ansprüche sofort und nach Ablauf der Inkubationszeit auf Infektion untersuchen lassen. • In jedem Fall Dienstunfallanzeige stellen. Folgemaßnahmen • Bei besonders ansteckenden Krankheiten u.U. in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt / Fachärzten in Absprache Folgemaßnahmen (z.B. → 3-WARNEN, 3-ABSPERREN) durchführen. • → 3-DEKONTAMINATON (hier: Desinfektion und Reinigung, oder Entsorgung) der verwendeten (Transport-) Fahrzeuge, Geräte, Kleidung. Benachrichtigen: - Polizei - Rettungsdienst - Evtl. Gesundheitsamt, Veterinäramt (z.B. bei Tollwutverdacht), → 6-4.5.2 KOMPETENZZENTRUM (nur falls Gesundheitsamt nicht erreichbar) - Evtl. Angehörige (Ärztliche Schweigepflicht beachten!) - Medizinisches Personal bei der Patientenübergabe - → 6-4.7 TROPENMEDIZINISCHE EINRICHTUNGEN Literaturhinweise: - Friederichs, Daniel: www.biogefahr.de - GUV 28.14: AIDS, Merkblatt für Versicherte - im Gesundheitsdienst - im Rettungs- und Sanitätsdienst - Herbst, W.: Hygiene im Einsatz, Die Roten Hefte 67, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1997 - Kölbl, Irene: Im Kampf gegen Viren: Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, in: Brandschutz, 7/2000, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 2000 - Lembeck, Thomas: Pandemievorbereitung Feuerwehr Essen, 2008 Autor: Cimolino 3 - Tierseuchen → 3 ANSTECKENDE KRANKHEITEN; 3 B-EINSATZ 3 DEKONTAMINATION Allgemeines: Einige Tierseuchen sind für bestimmte Tierarten sehr leicht übertragbar, auch durch Menschen und/oder Geräte. Die Übertragungswege sind vielfältig und nicht in allen Fällen endgültig geklärt. Zuständigkeit und Verantwortung in der Gefahrenabwehr: Die Feststellung des Seuchenfalles obliegt den zuständigen Veterinärämtern. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Maßnahmen der Gefahrenabwehr liegt ebenfalls bei den Veterinärämtern. Die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen werden hier nur auf Anforderung und in → 5-2.1 AMTSHILFE tätig. Hinweis: Die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der übernommenen Aufgaben liegt aber bei der ausführenden Stelle! Definitionen (alphabetisch): (Die folgenden Definitionen werden entweder in diesem Merkblatt und/oder in den einschlägigen Vorschriften aus dem Veterinärbereich regelmäßig verwendet.) Beobachtungsgebiet: Vom Veterinäramt definierter äußerer Radius um den → Seuchenherd bzw. → Verdachtsfall. → 3 ABSPERRBEREICHE Maßnahmenbeispiele: Durchgangsverkehr auf das Notwendigste beschränken, Fahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben einschränken/kontrollieren bzw. untersagen, Nutzungsvorschriften für Tiertransport und -haltung. Kontaktbetrieb: Angrenzender Betrieb an den →→ Seuchenherd bzw. → Verdachtsfall. Kontrollzone (= Schutzzone): Von der Veterinärbehörde definierter Radius um den → Seuchenherd bzw. → Verdachtsfall, in dem Tiertransporte untersagt sind. Nachbarschaftsbetrieb: → Kontaktbetrieb. Restriktionsgebiet: Gesamtes Gebiet, in dem die zuständige Behörde Maßnahmen festlegt (umfasst damit Seuchenherd, Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet und Schutzzone). Schutzzone (= Kontrollzone): Von der Veterinärbehörde definierter Radius um den → Seuchenherd bzw. → Verdachtsfall, in dem Tiertransporte untersagt sind. Seuchengehöft/-herd: = Innerer Absperrbereich im Sinne eines Gefahrstoffeinsatzes, vgl. vfdb RL 10/04. Ausbruchsort der Tierseuche. → 3 ABSPERRBEREICHE; 3 DEKONTAMINATION Sperrbezirk/-gebiet: = Äußerer Absperrbereich im Sinne eines Gefahrstoffeinsatzes, vgl. vfdb RL 10/04. → 3 ABSPERRBEREICHE; 3 DEKONTAMINATION Der Sperrbezirk muß als wirkungsvolle zweite Barriere um einen → Seuchenherd bzw. → Verdachtsfall verstanden und organisiert werden. Von der Veterinärbehörde definierter Radius um den → Seuchenherd bzw. → Verdachtsfall. Maßnahmenbeispiele: Festlegung von Desinfektionspunkten für landwirtschaftliche Fahrzeuge, tierärztliche Vertretungsregelungen; ggf. Desinfektionsmatten vor Betrieben, Gaststätten; ggf. Versammlungen einschränken. Durchgangsverkehr beschränken, Fahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben einschränken/kontrollieren bzw. untersagen, Nutzungsvorschriften für Tiertransport und -haltung. Verdachtsfall: Vermuteter, aber noch nicht gesicherter, Ausbruch einer Tierseuche. Maßnahmen: Kontaminationsverschleppung verhindern! Eigenschutz (auch gegen Desinfektionsmittel) beachten. Allgemeine taktische Hinweise zur Einsatzdurchführung: • Zuständiges Veterinäramt hinzuziehen, soweit noch nicht geschehen. Im Bedarfsfall nochmals auf deren Zuständigkeit und Verantwortung hinweisen. • Die Feuerwehr arbeitet auf Anforderung, Anweisung und unter Aufsicht der zuständigen Behörde. • I.d.R. ist die Einrichtung eines Stabes, z.B. Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), für das abgestimmte Behördenhandeln notwendig. • Es ist eine allgemeine Einsatzplanung sowie ggf. eine spezielle Einsatzplanung für betroffene und ggf. umliegende Objekte erforderlich. Die Einsatzplanung hat in enger Abstimmung zwischen zuständiger und der Amtshilfe leistenden Behörde zu erfolgen. • Es ist damit zu rechnen, daß ein längerer Einsatz und hoher personeller sowie gerätetechnischer Aufwand erforderlich sind. Hierzu ist eine großräumige Planung erforderlich, um z.B. Anfahrten von Einheiten durch Sperrzonen zu verhindern. • Folgende Aufgaben können je nach Infektionskrankheit notwendig werden: - Waschen von Fahrzeugen (vor Einfahrt in das Infektionsgebiet, um die Wirksamkeit der Desinfektion beim Verlassen nicht durch Schmutz zu beeinträchtigen) - Desinfektion von Flächen, Geräten, Gebäuden - Vorreinigung von Geräten/Fahrzeugen vor der Desinfektion im Sperrgebiet - Desinfektion/Dekontamination von Personen und Geräten beim Verlassen des Sperrgebietes (Dekon P und G) → 3 DEKONTAMINATION - Nachreinigung nach der Desinfektion um Folgeschäden durch die Desinfektionsmittel zu verhindern. • Zur Unterstützung dieser Maßnahmen wird i.d.R. folgende Logistik in größerem Umfang und über längere Zeit erforderlich: - Spezielles Material für (Desinfektions- und Reinigungs-)Schleusen wie Auffangbehälter, Folienstrecken, Gerüste, Hochdruckreiniger, Waschgeräte, Waschemulsionen, Desinfektionslösungen, Drucksprühgeräte, Schutzkleidung - Beleuchtungsgerät - Strom- und Wasserversorgung - ggf. mobile Toiletten - ggf. mobile und beheizte Aufenthaltsräume (Container, Zelte) - Verpflegung - Versorgung mit Verbrauchsgütern (Kraftstoffe, Einwegmaterial etc.) • Aufgrund der Seuchenproblematik und in Verbindung mit der längeren Einsatzdauer (Nachlässigkeit etc.) ist die intensive Belehrung der Einsatzkräfte vor den Maßnahmen und die Überwachung der Maßnahmen im Einsatz erforderlich. • Im inneren Absperrbereich keine Einsatzkräfte einsetzen, die aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen oder mit ihnen zu tun haben. • Für alle Einsatzkräfte gelten grundsätzlich die speziellen und allgemeinen Maßnahmen der Einsatzstellenhygiene im Bio-Einsatz (vgl. vfdb RL 10/02 und 10/04). → 3 B-EINSATZ; 3 DEKONTAMINATION • Eine Einsatzdokumentation ist erforderlich (z.B. Fahrzeugregistrierung, verteilte Handzettel, getroffene Maßnahmen). Es werden grundsätzlich zwei Einsatzfälle unterschieden: - Amtshilfe bei einem Verdachts- oder Seuchenfall. - Feuerwehr-(Rettungsdienst)-Einsatz zur Gefahrenabwehr in einem inneren Absperrbereich (z.B. Brand- oder Rettungsdiensteinsatz eines Seuchenherdes bzw. Objektes mit Verdachtsfall): →5-2.1 AMTSHILFE bei einem Verdachts- oder Seuchenfall: • Die Festlegung des inneren Absperrbereichs und aller weiteren Maßnahmen obliegt der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt). • Vor der Einfahrt in innere Absperrbereiche sollten Fahrzeuge gewaschen werden, um groben Schmutz und Staub zu beseitigen, wenn beim Verlassen Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind. Das Abwasser aus diesem Waschplatz sollte, ggf. in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde, in die Kanalisation gehen, in jedem Fall aber nicht in Richtung eines evtl. Desinfektionsplatzes abfließen. • Vor Betreten des inneren Absperrbereiches sollte ggf. Einwegkleidung ausgegeben werden, um den Desinfektionsaufwand zu reduzieren. • Vor dem Ausfahren aus dem inneren Absperrbereich ist ggf. eine weitere Vorwäsche erforderlich, um Schmutz (v.a. Reifen, Radkästen) abzuspülen. (Abwasser auffangen) • Jeder der den inneren Absperrbereich verläßt, muß in geeigneter Weise Desinfektionsmaßnahmen befolgen/durchführen. Die ggf. vorher angelegte Einmalkleidung ist hier einzusammeln und in Absprache mit den zuständigen Behörden zu entsorgen. (Besser geeignete chemische Desinfektion, da dann kein infektiöser Abfall transportiert werden muss.) • Die Desinfektion selbst hat grundsätzlich drucklos zu erfolgen (z.B. Aufbringen der Desinfektionslösung mit Drucksprühgeräten, nicht mit HD-Reiniger!). • Nach der Geräte-Desinfektion muß i.d.R. eine Wäsche erfolgen, um Sachbeschädigungen durch die Desinfektionsmittel zu verhindern. • Das Abwasser im Bereich der Desinfektion ist aufzufangen. • Werden "Desinfektionsstrecken bzw. -straßen" für Fahrzeuge gebildet, sollten diese in Wannenform (z.B. mit stabiler Teich-/Deponiefolie in Verbindung mit Sandsäcken und Schlauchbrücken für den Ein- und Ausfahrtsbereich ) ausgebildet werden. Die Folie ist in geeigneter Weise (z.B. vorher Grundfläche kehren, Einlegen von Teppichen o.ä.) vor Beschädigung, Zerstörung oder Verrutschen (z.B. durch Festschrauben, -nageln im Ein-/Ausfahrts-Bereich) zu schützen. Die verwendeten Einlagen (z.B. Stroh, Teppiche etc.) dürfen nicht mit dem verwendeten Desinfektionsmittel in unbeabsichtigter Weise reagieren. Die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Schleusen o.ä. müssen auf für Sportfahrwerke etc. ausgelegt sein und dürften nicht über zu steile Rampen verfügen oder eine zu große Bodenfreiheit erfordern. Feuerwehr-(Rettungsdienst)-Einsatz zur Gefahrenabwehr in einem inneren Absperrbereich eines Seuchen- oder Seuchenverdachtsfalls: → 3 ABSPERRBEREICHE • Die Festlegung des inneren Absperrbereichs obliegt der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt). Ist dies noch nicht erfolgt, so gilt z.B. die Einfahrt des Hofes und dessen Umfriedung als innerer Absperrbereich. • Auch in dringenden Einsatzfällen sind die von der zuständigen Behörde festgelegten Zu- und Ausgangsregelungen zu beachten! • Bei Einsätzen in Seuchengebieten bzw. in Objekten mit Verdachtsfallen ist in jedem Fall die zuständige Behörde zu alarmieren. • Nur nach vorheriger Erkundung durch einen Fahrzeugführer bzw. Einsatzleiter in unabweisbaren Fällen in den inneren Gefahrenbereich einfahren, dort minimaler Personaleinsatz. Im inneren Absperrbereich eingesetztes Personal und Gerät verbleiben dort bis zum Abschluß der festgelegten Maßnahmen (z.B. Desinfektion). • Die Alarmierung eines ausgebildeten Desinfektors (z.B. aus dem Rettungsdienst) ist hilfreich. • Rettungsdiensteinsatz: - Der Fahrzeugführer erkundet und entscheidet, ob in den inneren Absperrbereich eingefahren wird. Dies sollte nur in unabweisbaren Fällen geschehen. - Es ist ein zweites entsprechendes Rettungsmittel (KTW, RTW) zu alarmieren, das in jedem Fall außerhalb des inneren Absperrbereiches bleibt. - Es sind ggf. (Not-)Desinfektionsmaßnahmen (Personal) beim Verlassen des inneren Absperrbereiches erforderlich. Dabei ist der Patient an das 2. Rettungsmittel zu übergeben. - Geräte verbleiben im inneren Absperrbereich, bis eine geeignete Desinfektion erfolgen kann. • Feuerwehr- und Technischer Hilfeleistungseinsatz: - Der Zug- bzw. erste Fahrzeugführer erkundet und entscheidet, ob in den inneren Absperrbereich eingefahren wird. Dies sollte nur in unabweisbaren Fällen geschehen. - Sind Tätigkeiten im inneren Absperrbereich erforderlich, so sind unverzüglich (auch für den Rettungsdienst!) Einheiten zur Desinfektion zu alarmieren. - Es sind ggf. (Not-)Desinfektionsmaßnahmen (Personal) beim Verlassen des inneren Absperrbereiches erforderlich. - Geräte verbleiben im inneren Absperrbereich, bis eine geeignete Desinfektion erfolgen kann. Körperschutzmaßnahmen: Die notwendigen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt) durchzuführen. Der Einsatzleiter muß jedoch auch an die notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund der verwendeten Desinfektionsmittel in Bezug auf die Schutzkleidung und Geräte denken. Witterungsbedingte Folgemaßnahmen insbesondere für durchnäßte Einsatzkräfte sind zu beachten. Innerer Absperrbereich: Einwegschutzkleidung verringert ggf. den Desinfektionsaufwand. (Vor-)Waschplatz: Ggf. Nässe-/Spritzschutz. Desinfektionsplatz: Abhängig vom verwendeten Desinfektionsmittel! Als Desinfektionsmittel eignen sich nach bisherigen Erfahrungen am Besten Peressigsäure-Produkte mit definierter Peressigsäure (PES)-Konzentration: PSA + Flächen: 1% PES Einwirkzeit und mind. 5 min Einwirkzeit und Entkleiden nach Dekon-Verfahren für PSA. Sonstige Fläche: 0,2 % PES (bzw. 1 % bei Verdacht auf Sporen) und 30 min Einwirkzeit Haut: 0,2 % PES und 2 x 1 min Einwirkzeit (Sicherer ist, wenn das Personal die Hände in einer Schüssel desinfiziert und anschließend das die PES bis zum Antrocknen auf den Händen verbleibt. Keine bekannte Allergiegefahr bei der Verwendung von 0,5% Wofasteril.) Gefahrstoffeigenschaften des Desinfektionsmittels beachten! Die Wahl des Mittels obliegt aber trotzdem der zuständigen Behörde. Bei der Bewertung des notwendigen Schutzes nicht nur an die Verwendung, sondern auch an die ggf. erforderliche Zubereitung (Verdünnung von Konzentraten, Anmischen von Pulvern) denken, da hierbei auch höhere Konzentrationen auftreten! In jedem Fall sind geeignete Schutzbrillen zu verwenden, soweit keine Vollmasken zum Einsatz kommen; auch geeignete Handschuhe verwenden. Bei der Anmischung und Verwendung sind die vorgegebenen Konzentrationswerte einzuhalten! Einfache Dosierhilfen (z.B. Trichter, Meßbecher) sind vorzuhalten. Je nach Desinfektionsmittel kann ggf. eine höhere Dosierung sogar kontraproduktiv sein. Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Desinfektionsmittel sollten vor Ort und in der jeweiligen Leitstelle verfügbar sein. Achtung: Für einige Desinfektionsmittel (z.B. Formaldehyd) ist für die Anwendung eine spezielle Ausbildung erforderlich! Beispiele: Desinfektionsmittel Eigenschaften Atemschutz (Filter) Körperschutz Ameisensäure < 10 % ätzend E1-P2 Schutzbrille, Schutzhand-schuhe, Schutzanzug/ Gummischürze Formaldehyd/ < 10 % ätzend, Krebs-erzeugung vermutet A2B2-P3 oder B1E1-P3 dito Natronlauge < 40 % stark ätzend B2P3 dito Peressigsäure-Produkt 40 % PES ätzend, brandfördernd (technische PES) B2, ggf. P2 dito Zitronensäure <10 % ätzend B2P3 dito Folgemaßnahmen: • Desinfektionsmaßnahmen an Personen müssen nach Maßgabe der zuständigen Behörde erfolgen. • Geräte verbleiben im inneren Absperrbereich bis zu einer geeigneten Desinfektion oder Entsorgung. • Rückbau und Entsorgung der aufgebauten Einrichtungen erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde. • Kontaminierte Flüssigkeit ist in Abstimmung mit den Fachbehörden (Veterinäramt, untere Wasserbehörde) zu entsorgen. Benachrichtigen bei allen Einsätzen und sonstigen Maßnahmen: - Veterinäramt - Rettungsdienst - Polizei - Ordnungsbehörde - (Untere) Wasserbehörde - Gesundheitsamt - Straßenverkehrsbehörde - ___________________ - ___________________ Literaturhinweise: - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Bundesmaßnahmenkatalog-Tierseuchen, Stand: 1998; Bonn; http://www.bml.de - Friederichs, Daniel: www.biogefahr.de - Steffler R., Bergholz A., Dersch R., Friederichs D., Schild A.: Peressigsäure – Ein Desinfektionsmittel für den Katastrophenschutz im außergewöhnlichen Seuchenfall, Bevölkerungsschutz 1/2003, S. 24 bis 27 - Steffler, R.: Beiträge in www.bevoelkerungsschutz.de, Oktober 2005 - vfdb - Ref. 10, Umweltschutz: vfdb-Richtlinie 10/02, Richtlinie für die Feuerwehr im B-Einsatz Stand 11/02, VdS-Verlag, Köln, - vfdb RL 10/04, Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern, VdS, Köln, 1998 - vfdb, Referat 10: Entwurf eines Merkblattes für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Ad-Hoc AG (Cimolino, Dr. Mieling, Rönnfeldt, Ülpenich), Frühjahrssitzung, Salem, 2001 Autor: U. Cimolino ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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