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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 556086 |
Datum | 27.04.2009 22:48 MSG-Nr: [ 556086 ] | 22276 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Alexander HorcherUnd die Unfallverhütungsvorschriften höherwertig sind, beachte ich die UVV.
Dann schaue bitte einmal in die UVV unter (z.B. [1]) dort steht recht deutlich als Anmerkung
---Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren vom Mai 1989, in der Fassung vom Januar 1997--- Zu § 27 Abs. 3:
Situationen, in denen kein Sicherheitstrupp bereitzustellen ist, sind in der
FwDV 7 „Atemschutz“ beschrieben.
Nachdenklich stimmt mich aber auch:
Deine Interpretation ist, dass eine Unfallverhütungsvorschrift dazu genutzt wird eine Massnahme nicht Durchzuführen die direkt mit der Minderung der Folgen eines (Atemschutz-)Unfalls zu tun hat?
Ist das nicht etwas wider dem Zweck der UVV?
Schönen Gruß
Kai
[1] http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/m_uvv/V_C53.pdfGeschrieben von
Einzig und allein meine Meinung!
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |