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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 556318 |
Datum | 29.04.2009 11:20 MSG-Nr: [ 556318 ] | 22296 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Volker LutterbergDadurch, dass in der FwDV 7 die UVV als Anlage aufgenommen ist, ist sie Bestandteil der Dienstvorschrift und somit für uns als Dienstvorschrift anzuwenden.
Mag so sein, wie Du sagst, egal! Denn auch in der Anlage steht nur, dass von der UVV abgewichen werden kann. Also dem Teil, der in Anlage 2 beschrieben ist. Dort steht nichts davon, dass von der Dienstvorschrift abgewichen werden kann.
Ist es so schwer zu verstehen, dass "Menschenrettung" keine Entschuldigung mehr für alles ist? Das sich Einheitsführer mehr Gedanken über die Sicherheit ihrer Leute machen müssen? Das die Zeiten von "mein Feuer, Dein Feuer" vorbei sind weil wir die Anforderungen allein nicht mehr erfüllen können? Das wir uns ein professionelles Vorgehen aneignen müssen, in dem wir es einfacher haben geltende Standards insbesondere für unsere eigene Sicherheit einzuhalten?
Ist es so schwer zu verstehen, dass die Zeit der alten Haudegen vorbei ist? Die Zeit, die wir hier verwenden um diese Frage zu diskutieren sollte besser dafür verwendet werden dahin zu kommen, dass wir niemals in die Situation kommen eine solche Frage beantworten zu müssen.
Schönen Gruß
Kai
Einzig und allein meine Meinung!
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |