Rubrik | Einsatz |
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Thema | Beamter verklagt Bonner Feuerwehr | 39 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 556509 |
Datum | 30.04.2009 13:38 MSG-Nr: [ 556509 ] | 10275 x gelesen |
Infos: | 03.05.09 Zeitungsbericht: Hochhaus-Brand Beamter verklagt Bonner Feuerwehr 03.05.09 Zeitungsbericht zum Einsatz 01.05.09 Bericht über den Einsatz im General-Anzeiger
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Drehleiter mit Korb
Hallo,
Geschrieben von Markus MiddelDie allermeisten hier sind in einer FF tätig, im vorliegenden Fall weiss ich nicht ob zuerst eine FF oder sofort die BF Bonn vor Ort war.
... ich gehe doch mal davon aus, dass in Bonn die BF bei einer Alarmierung "Wohnungsbrand" zumindest mit ausrückt.
Geschrieben von Markus MiddelAber mal davon ausgegangen, es war die FF, ein Freizeitfussballer in der Kreisliega ist auch noch lange kein Profi!!
... ist aber in Gemeinden unterhalb HA-Personal mit BF-Ausbildung das in dieses Richtung (einzig) qualifizierte Personal ... insoweit ist auch die FF Fachpersonal
Geschrieben von Markus MiddelSind wir es denn nicht teilweise selber Schuld indem wir bzw. Organisationen wie Verbände, die vfdb o.ä. Richtlinien und Vorschriften entwickeln, an die wir uns zu halten haben?
Erst durch solche Vorschriften und Regelwerke ist es doch möglich überhaupt eine Klage auszuführen. Gäbe es diese Regelwerke und Vorschriften nicht so Detailiert, wäre es auch seltener Möglich einen Ansatzpunkt für Klagen zu finden.
... und auf welche (überflüssige) Regelung berief sich der Kläger ... nach den vorliegenden Informationen auf gar keine (außer der Tatsache, dass die Feuerwehr für die Brandbekämpfung und Menschenrettung zuständig ist). Es hat "nur" ein Problem mit der situativen Entscheidung des EL. Somit geht deine Argumentation hier am Problem vorbei ...
Geschrieben von Markus MiddelIn der Feuerwehr Organisationsverordnung steht sinngemäß drin: "Einer Feuerwehr können überörtliche Aufgaben übertragen werden, wenn sie zu jeder Zeit von der Ausbildung her und technisch dazu in der Lage ist!"
Dies heisst aber doch auch im Umkehrschluss, ich kann als Feuerwehr auch diese Aufgabe an die gemeinde oder den Kreis zurückgeben, wenn ich feststelle, mir fehlen die Leute, die dazu bereit sind noch mehr Zeit in ihre Ausbildung zu investieren, um z.B. eine GABC-fachgruppe zu organisieren.
... an die Gemeinde kannst Du als Feuerwehr gar nichts zurückgeben, weil Du als FF Teil der Gemeindeverwaltung bist. Dein Leiter der Fw kann nur dem Magistat mitteilen, dass die FF irgendwas nicht mehr (vollumfänglich) sicherstellen kann - was die FF aber nicht davon entbindet da - nach den noch bestehenden Möglichkeiten - tätig zu werden. ...
Geschrieben von Markus MiddelIn den Brandschutzgesetzen ist die Pflichtfeuerwehr verankert. mal angenommen, wir kommen irgendwann mal an den Punkt, wo sich nicht mehr so viele Freiwillige finden die über das normale Maß ihre Freizeit in die Ausbildung stecken. Dann hätten wir Pflichtfeuerwehrleute, die max. die vorgeschriebenen lehrgänge und Übungen besuchen, aber bestimmt nicht dazu bereit wären z.B. BSC zu besuchen, den Kongress "Atemschutzunfälle" zu besuchen, oder an ähnlichen Veranstalltungen teilzunehmen. Es gäbe nur noch ein absolutes Mindestmaß an Ausbildung und dann käme es bestimmt noch wesentlich häufiger zu solchen Vorfällen, wie im vorliegenden Beispiel.
... Theorie! Praktisch wird die PF in größerem Umfang nicht funktionieren. Die "Alternative" zur FF ist hauptamtliches Personal. Weil dies in der Fläche aber teuer ist würde das mit einer eklatanten Reduzierung des Personal und Gerätepotentials und/oder einer Verlängerung der Hilfsfristen einhergehen. Dann käme halt bei einem Zimmerbrand in Pusemuckel (... oder Idstein oder Pfungstadt ...) ein LF mit 1:5 nach 12 Minuten, ein weiteres LF mit 1:5 und die DLK weiteren 5 Minuten und dann erst mal weitere 15 Minuten nichts mehr (oder irgendwie ähnlich) ...
Gruss
Gerhard
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