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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaAbsturzsicherung / FwDV 1 in Thüringen gültig3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen556683
Datum02.05.2009 10:58      MSG-Nr: [ 556683 ]1579 x gelesen

Hallo,
die FwDV 1 ist, was die Vorraussetzung für die Verwendung des Gerätesatz Absturzsicherung betrifft, klar ausgeführt.

>> 17.3 Hinweise zur Sicherheit:

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz darf im Einsatz nur durch solche Personen genutzt werden, die über eine nach Landesrecht beziehungsweise den Grundsätzen der Unfallversicherungsträger vorgeschriebene Ausbildung verfügen. <<


Diese Ausbildung ist die Grundlage für den Umgang mit dem Gerätesatz ASI. Für Thüringen ist mir jetzt keine Ausbildungs- und Anwendungsgrundlage bekannt, dürfte aber sicherlich in die Richtung EUSR gehen. Dieser 24 stündige "Grundlehrgang" wird für Niedersachsen in den Niedersächsischen LFS durchgeführt. Er ist nur leider mit 3 Ausbildungstagen viel zu knapp bemessen :-(


MkG
Henning Krone


Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen.

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 01.05.2009 15:52 Thom7as 7E., Hohenstein
 01.05.2009 16:29 ., Marl
 02.05.2009 10:58 Henn7ing7 K.7, Dinklar

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