Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | digitalfunk erst 2012... | 64 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 557924 |
Datum | 10.05.2009 18:00 MSG-Nr: [ 557924 ] | 13647 x gelesen |
Infos: | 19.10.09 BaWü: Einführung des Digitalfunks im Land voraussichtlich Mitte 2011 abgeschlossen 19.05.09 THW: Startschuss für Digitalfunk in Berlin 10.05.09 Der Roll-out des BOS-Digitalfunknetzes: Fortschrittsanzeiger
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Themengruppe: | Digitalfunk |
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Hallo,
Geschrieben von Michael Weyrich...oder überlegt werden, ob man vielleicht die Zeit bis zur Einführung des Digitalfunks anderweitig überbrücken kann.
ah ja. Du schreibst aber zum Thema FME, dass diese beschafft werden müssen, wenn sie gebraucht werden. Das ist doch bei den FuG nicht anders!
Geschrieben von Michael WeyrichEin Jahr kann ich vielleicht kostengünstiger durch Leihgeräte
Wo leihst du BOS FuG?
Geschrieben von Michael Weyrichgünstige noch funktionierende Gebrauchtgeräte überbrücken, wenn's aber um mehrere Jahre geht, geht um Neuanschaffungen kaum ein Weg rum.
Warum? Wenn sie ein Jahr halten dann sicherlich auch noch länger.
Der Großteil unserer FuG sind immer noch alte FuG 10, die z.T. auch schon gebraucht von anderen Wehren übernommen werden konnten...
Geschrieben von Michael WeyrichDie SMS-Alarmierung ist da eben genau kein Grund. Wenn FME benötigt werden, dann werden FME benötigt und nicht irgendein nicht zugelassenes weil in entscheidenden Situationen nicht 100% zuverlässiges System. Alternative sind auch da günstige Gebrauchtmeldeempänger, wenn es sich eben nur um einen relativ überschaubaren Zeitraum handelt.
Es soll auch Regionen geben, da wird noch über Sirene alarmiert und nicht alle FA verfügen über FME. Das ist bei uns z.B. so. Da ist die SMS als Ergänzung zur Sirene nicht unbedingt schlecht...
Dass es kein ausschließlliches Alarmierungssystem ist, ist mir auch klar, da brauche ich keine Belehrungen.
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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| 10.05.2009 11:59 |
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| 10.05.2009 12:10 |
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| 10.05.2009 12:24 |
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Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt |
| 10.05.2009 12:27 |
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