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Thema | Richtige Taktik. war: 'Nicht schon wieder' | 16 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 558335 | |||
Datum | 13.05.2009 13:04 MSG-Nr: [ 558335 ] | 4120 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Becker Es ist zwar schlimm, dass durch eine Vernachlässigung des Brandes weitere Verletzte oder Tote drohen, aber zuerst muss die Hauptgefahr beseitigt werden. Das zuerst die Hauptegefahr beseitigt werden sollte, stellt hier vermutlich keiner in Abrede. Dies dürfte in den meisten Fällen wirklich der Amokläufer sein. Dummerweise könnte es mitunter für die Pol schwierig werden aufgrund des Brandereignisses und dessen Nebenfolgen (Rauch&Co.) mit ihren Möglichkeiten gegen besagte Hauptgefahr (=Amokläufer) vorzugehen. Aber genau das ist ja das hier diskustierte Grundproblem. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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