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Thema | Es brennt im Werk in Berlin -Siemensstadt | 35 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 558540 |
Datum | 14.05.2009 13:48 MSG-Nr: [ 558540 ] | 6371 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
örtliche Gefahrenabwehr (THW)
Die örtlichen Gegebenheiten oder Forderungen der Partner in der örtlichen Gefahrenabwehr können die Aufstellung zusätzlicher Facheinheiten in der ÖGA erforderlich machen.
Voraussetzung zur Aufstellung einer ÖGA-Gruppe ist der nachgewiesene Bedarf, die Aufstellung einer StAN für diese Einheit, die Sicherstellung der Finanzierung durch den Bedarfsträger und die Genehmigung durch den Landesverband.
Hallo Volker,
Geschrieben von Volker Leiste ..kann es sein, das dies mit meiner beruflichen Tätigkeit bei Siemens in Verbindung steht ;-)
"Der Unternehmer" - wer bitte ist das in Person? Oder spielten hier massive Einzelinteressen einzelner Personen eine Rolle bei der beklagenswerten Auflösung der WF?
das ist mir schon klar, aber dein Beitrag klingt nun erstmal sehr vorwurfsvoll gegenüber der BFw. Und dieser Punkt missfällt mir. Ein Betrieb mit einem hohen Gefahrenpotenzial, auch wenn er keine WF haben muss, kann sich m.E. nicht hinstellen und dann über die ÖGA meckern, wenn man bewußt auf eigene Konzepte / Massnahmen z.B. im Sinne einer Betriebsfeuerwehr verzichtet.
So kam dein Beitrag zumindest bei mir nämlich rüber.
Gruß
Sebastian
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