Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Schwenkbare Einpersonenhaspel | 31 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 559271 |
Datum | 19.05.2009 07:45 MSG-Nr: [ 559271 ] | 13006 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo Andreas!
Ich würde keine schwenkbaren Haspeln nehmen, da je nach Einsatzart eine Haspel sowieso vom Wassertrupp benutzt wird (werden sollte). Bei einem Brandeinsatz wird der Wassertrupp wohl die Schlauchhaspel verwenden und bei einem Verkehrsunfall bzw. Einsätzen auf Verkehrsflächen die Verkehrsleithaspel (zum Absichern nach FwDV 3). Dann bleibt eine Haspel für den Maschinist übrig und das ist ja kein Beinbruch. Somit würde man Kosten sparen die man am Fahrzeug sinnvoller Verwenden könnte.
MKG Christian
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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...
http://www.feuerwehr-maintal.de
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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