Hallo,
Geschrieben von christian GoppoldMan kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten Verkehrsverhältnissen. Die
Verwendung solcher kleiner Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro
(Bußgeldverordnung zu § 38 StVo "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder
allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet: Regelsatz: 20 Euro).
Also, 230 Euro gespart und KEINE Punkte!
Es lebe die STRAßENVERKEHRSORDNUNG!!!
... Blödsinn, weil ein mißbräuchlicher Einsatz von Blaulicht und Horn eben nicht von der StVO befreit und somit Drängeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rechtsüberholen, Rotlichtfahrt ggf. eben noch zu den 20 Euro dazukämen - und diesen Satz ganz erheblich überschreiten würden ...
Gruss
Gerhard
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