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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFAQ: Sicherer Umgang mit Strom; war: Beschaffung...46 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen560616
Datum27.05.2009 20:41      MSG-Nr: [ 560616 ]19189 x gelesen

Moin,

aus technischer Sicht:

OKAY:

Alles für 2.5² fomuliert:

EIN einzelner Strang bis zu 100m. Zwischenabgriff mit vernachlässigbar kurzer Anschlusslänge (auf Deutsch - die Anschlussleitung fest am Winkelscheifer dranne) sind zulässig, ebenso kurze abgriffe direkt am moppel.
Jedoch KEINE weiteren 50er-stränge zusätzlich zum 100er.

ODER

unbegrenzt viele (in der Norm steht noch was von Netzausdehnung insgesamt 500m und Länge * Volt < 100.000, für Feuerwehrs aber unrealistische Ansammlungen) Stränge zu max. 50m, WENN diese direkt vom Generator aus verteilt werden. (direkt meint auch hier wieder es kann auch ne kurze Mehrfachsteckerleiste eingesteckt sein mit nur kurzer Anschlussleitung)

BÖSE:
Wenn von einem Verteiler NACH 50 m MEHRERE WEITERE 50er STRÄNGE abgezweigt werden. Verzweigungen mit nennenswerter Leitungslänge immer nur in unmittelbarer Moppelnähe!
Einzig erlauber Sonderfall ist, wenn an dem Verteiler nach 50m nur eine einzelne Trommel steckt. Das ist dann halt nur der zwischenabgriff für Geräte in einem 100m-Strang. Siehe oberste Abbildung im Bildchen.

Wenn du nachprüfen willst, was okay ist:
1) Alle Geräteanschlüsse und Mehrfachsteckdosenleisten etc. mit üblichen Anschlusslängen ausblenden. Deren kurzen Längen zählen zur Vereinfachung nicht.
2) Vom Generator aus den Weg abmessen zu einem Verbraucher, von dort zum nächsten und wieder zurück zum Generator. Die Länge muss jeweils unter 200 bleiben (wird ja doppelt durchflossen)
3) Punkt 2) wiederholen für jede denkbare Kombination der Fehler in den vorhandenen Verbraucher

4) Oder sich einfach merken "maximal 2 Trommeln, einzige Ausnahme: Verteilung direkt vom Gernerator aus, da dürfen es beliebig viele stränge mit 50m sein (aber eben keine 100er)"

5) um es Feuerwehrsicher zu machen - " nur zwei Trommeln".


Das war die TECHNISCHE Sicht Es gab meine ich auch Aussagen der FUK? GUV? dahingehend, dass es nich mehr als zwei Leitungen sein sollen. Wobei das mit den alten Landesregelungn so nicht überall gegolten haben kann. Aber meinerseits bestehen da keine Bedenken, mehr am Moppel anzuschließen, muss nur sichergestellt sein, dass der Kabelknäuelerrichter wei0 was er tut und nicht versehentlich die dritte Darstellung dabei rauskommt. Die Schutzfunktion ist bei den beiden oberen Abbildungen immer gleichwertig gegeben, egal wieviele gestrichelte man noch dazupackt in der mittleren Darstellung.



Ansonsten siehe bildchen - die gestrichelte dritte Leitung der mittleren Abbildung kannst du auf beliebig viele ergänzen.



Geschrieben von Patrick WeegenWie sieht das dann mit älteren aus? Unser LIMA ist Baujahr 1986 kann der das dann auch schon oder sollte man sich da lieber an die alten regeln halten?

Sollte er können. Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern ist keine neue Erfindung (nagut, doch, der Name. hieß bis 2007 ST mit Potentialausgleich) und bei den DIN-Moppels seit langem im Einsatz. Es sei denn, euer LiMA hat was in Richtung isolationsüberwachung zu bieten. Aber auch damit bist auf der sicheren Seite, wenn du bei den Längenregeln bleibst. Kann aber sein, dass er - je nach detailsausführung - dann eventuell auch größere Längen kann.

Gruß,
Thorben



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