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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kräder in NRW | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 560981 | ||
Datum | 29.05.2009 22:23 MSG-Nr: [ 560981 ] | 4796 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Anton Seckler Der 4m Aufbau ist unten im Link vom KRAD 3/KRAD 4 zu sehen. Die beiden neuen Kräder scheinen mir die ganz normale Behörden-Version der F650GS zu sein, wie sie auch die NRW-Polizei fährt. Funk ohne Krad-Bedienteil, damit Lautstärke-Änderung nur am Gerät (also nicht wärend der Fahrt...) und kein FMS. Besprechung über Handmonophon oder über den (bei der Pol vorhandenen...) dienstlichen Helm. Mal eine Frage in die Runde der mit Dienstkrädern ausgerüsteten Einheiten: Wie ist bei euch die PSA der Kradfahrer geregelt, wird die dienstlich gestellt oder wird mit privater Ausrüstung gefahren? Ahja, und: wer darf bei euch überhaupt die Kräder fahren, und wo kommt die FE her? Gruß, Henning | ||||
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