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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Feuerwehr gegen Polizei: Acht Verletzte | 29 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 563149 | ||
| Datum | 10.06.2009 12:57 MSG-Nr: [ 563149 ] | 9319 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Daniel Ruhland Wobei hier vermutlich ohnehin nicht mehr viel zu retten gewesen sein dürfte - (wirtschaftlicher) Totalschaden (? - spekulativ). Weil es auch für den allgemeinen VU-Einsatz und entsprechende "Fahrzeugbergungen" (bei der Menschenrettung sollte das kein Argument sein) wichtig sein kann: Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann man den Schaden noch (z.B. durch die Bergung) vergrößern! Da der Sachschaden sich in dem Fall grob gesagt aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs ergibt, bedeutet eine weitere Beschädigung über die dann ggf. eintretende Verringerung des Restwertes eine Vergrößerung des Schadens! Gerade bei den eigentlich-nicht-Feuerwehreinsätzen kann sowas dann unschöne Fragen zur Folge haben... Gruß, Henning | ||||
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