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Thema | Zusatzausbildung nach 'Geräteeinweisung', war:Ausbildung in WGA und RD | 24 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 563179 |
Datum | 10.06.2009 15:33 MSG-Nr: [ 563179 ] | 12256 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Hi,
Geschrieben von Jens RugenMeinst du damit auch regelmäßige Dienste für AGT, bei denen solche Inhalte vermittelt werden?
Nein, das hoffe ich ist inzwischen mehr oder weniger Standard ;-)
Was ich meine ist etwas in der Art, also eine Pflichtausbildung ohne die niemand sein "A" auf den Helm bekommt.
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
deutscher Teil von firetactics.com
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 10.06.2009 13:51 |
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Mich7ael7 K.7, Waldachtal Ausbildung in WGA und RDA wo zwingend vorgeschrieben? |
| 10.06.2009 14:00 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal |
| 10.06.2009 14:47 |
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., Bremervörde |
| 10.06.2009 15:33 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal | |