Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Will Nds Fahrzeuge kaufen?! | 55 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 563554 |
Datum | 12.06.2009 13:52 MSG-Nr: [ 563554 ] | 11186 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Niedersachsen
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Hauptamtliche Wache
Hallo,
Randbemerkung zur eigentlichen Diskussion:
Geschrieben von Thorben Gruhl:
Wie ist denn das eigentlich mit den (Bundes)Wasserstraßen? Im NBrandSchG steht ja nur was in der Art, dass das Land das an die Kommunen abgeben kann.
Geschrieben von Lars Schneider:
Meines wissens in NDS noch überall Landessache!
Falsch, selbst erst noch mal nachgesehen, NBrandSchG § 5a Absatz 1:
"Dem Land obliegen die Aufgaben der Bekämpfung von Schiffsbränden und der Hilfeleistung auf Schiffen [Aufzählung landeseigene Häfen usw.] sowie auf den Seewasserstraßen und auf den angrenzenden Binnenwasserstraßen des Bundes
1. auf der Ems von Stromkilometer 69,1 bis Stromkilometer 0
2. auf der Weser von Stromkilometer 85,25 bis 29,25
3. auf der Elbe von Stromkilometer 727,7 bis 632
soweit der Bund nicht zuständig ist"
Heißt im Klartext, daß das Land lediglich für die Bundeswasserstraßen Elbe von der Elbmündung / Kugelbarke Cuxhaven bis zur Landesgrenze zu HH, für die Weser von der Mündung bis zur Landesgrenze zu Bremen und für die Ems von der Mündung bis schätzungsweise Papenburg (genaues zu den Stromkilometern ist hier im Netz auf die Schnelle nicht zu finden) zuständig ist. Mit den Bundeswasserstraßen allgemein, wie z.B. dem vor meiner Haustür gelegenen Mittellandkanal, bzw. den "Binnenwasserstraßen des Bundes" hat das Land also nichts am Hut.
Bezügl. § 5a Absatz 2 - sinngemäß: Land kann seine Aufgaben an Bund, Kommunen usw. übertragen - Meines Wissens ist z.B. die Feuerwehr Cuxhaven (mit anderen) für die Elbmündung zuständig, hat diese Aufgabe also vom land übertragen bekommen, weswegen das Land m.W. auch einen Teil oder sogar den Großteil der Personalkosten für die HAW dort trägt.
Gruß
Daniel
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