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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Zeltsicherung (war: Schnelleinsatzzelt zur Erweiterung eines ELW ...) | 14 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 563764 | ||
Datum | 13.06.2009 13:42 MSG-Nr: [ 563764 ] | 4589 x gelesen | ||
An der EN 13782 bin ich noch am arbeiten ... Die DIN 1055 kennt 5 Windzonen (5 = Küste, 2 = grob NRW, "junge Länder", 1 = grob BWL, HE, BY), und 4 Geländekategorien (offene See, offenes Gelände, Vorstadt/Wald, Stadtgebiete) und den dazu entsprechenden Böendruck. Beispiel BWL (Zone 1): Offenes Gelände 67 kg/qm, Vorstadt 51 kg/qm, Stadt 35 kg/qm Beispiel Berlin (Zone 2): Offenes Gelände 82 kg/qm, Vorstadt 63 kg/qm, Stadt 43 kg/qm Beispiel Bremen (Zone 3): Offenes Gelände 99 kg/qm, Vorstadt 76 kg/qm, Stadt 52 kg/qm Das sind allerdings nur die einfachen Werte, beim Rechnen sollte noch ein Sicherheitsfaktor von mindestens 2 berücksichtigt werden. Ich hab mich intensiv mit verschiedenen Herstellern über das Thema unterhalten (bei einigen Herstellern - u.a. diejenigen, die glauben, mit einfachen Wasserbehältern sichern zu können - warte ich noch auf Antworten, glaube aber nicht, das ich da noch etwas kommt). Im Prinzip sind alle Gespräche auf folgendes hinausgelaufen: 1. Zelt nach dem Aufbau mit den vorgesehenen Materialien vollständig sichern (in der Regel mit Pflöcken und Sicherungsleinen. (bei Luftzelten ist je nach Typ ggf. eine Teilsicherung vor dem Aufbau möglich) Sicherung auf festem Boden mit geeigneten Sicherungsmitteln (z.B. Schrauben und Schwerlastdübeln) oder den Zeltpflöcken mit vorbohren. 2. Zelt geschlossen halten bei Windgeschwindigkeiten oder Böengefahr über 5 bft. 3. Drohen Böen oder Unwetter, große Fahrzeuge als Windbrecher einsetzen. 4. Ist diese Lösung nicht möglich, müssen die Zelte bei Unwettergefahr oder Sturmgefahr geräumt werden. 5. ggf. können Zelte durch Niederhalten mit breiten Zurrgurten an wassergefüllten IBC - mindestens 2 x 1000 ltr pro Zeltseite) zusätzlich gesichert werden. Heisst also faktisch: Für die Tätigkeiten Zeltbau und Betrieb von Zelten muss der Anwender eine Gefährdungsbeurteilung und darauf aufbauend Handlungsanweisungen/ Betriebsanweisungen erstellen. Diese muss die örtlichen und überörtlichen (Wetter-)Gegebenheiten berücksichtigen. Einsatztaktisch müssen geeignete Rückfallebenen im Voraus erkundet und ggf. eingeplant werden. Aber vielleicht gibt es ja hier einen Statiker oder anderen Fachmann/Fachfrau, die mir ggf. ein wenig Hilfestellung bei der Ausarbeitung entsprechender Empfehlungen geben können ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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