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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 565187 | ||
Datum | 21.06.2009 17:28 MSG-Nr: [ 565187 ] | 123295 x gelesen | ||
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Hallo Hauke, in diesem Schreiben wird auf das Jugendschutzgesetz eingegangen. Du schreibst aber ,daß auch FA ohne GA nicht teilnehmen dürfen. Was ist mit einem 18 jährigen mit TM1? Da zählt ja das Jugendschutzgesetz nicht mehr. Oder habe ich hier einen Denkfehler? Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | ||||
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