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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 565311 | ||
Datum | 22.06.2009 12:22 MSG-Nr: [ 565311 ] | 122408 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lutz Richter Die Ausbildung zum RS ist garnicht reglementiert, Da die RettSanAPO Sache der Länder ist möchte ich das nicht ausschliesen, jedoch ist für NRW und RLP 17 Jahre bei Ausbildungsbeginn maßgebend. Ich müsste nachforschen, jedoch ist die RettSanAPO, obwohl Ländersache, durch einen gemeinsamen Länderfachausschuss bundesweit gleich. Geschrieben von Lutz Richter der dafür notwendige EH-Schein i.d.R. erst mit 16 gemacht werden kann. Helf mir bitte kurz: Woraus ergibt sich diese Regelung? (gehört habe ich das auch schon) | ||||
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