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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 565321 | ||
Datum | 22.06.2009 13:35 MSG-Nr: [ 565321 ] | 122357 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Und wer meint das wäre alles zu gefährlich, dem rate ich einen Blick vom Fahrrad (ab ? erlaubt) in den Straßenverkehr einer Großstadt oder im ländlichen die (Mit-)Arbeit auf dem Bauernhof. In meinem Wirkungsbereich haben wir einige Schulsanitätsdienste. Wenn man von dem Lehrer absieht der Pro-Forma die Aufsicht hat sind hier alle Aktiven Minderjährig. Ab 14 Jahren mit EH-Kus bzw. SSD-Mindestausbildung (24 Std incl. EH), ab 16 Jahren mit SanH. Sollten wir das jetzt auch verbieten? Aus meiner Sicht gehört zur Jugendarbeit auch das die Jugendlichen (im Rahmen und nach entsprechender Ausbildung) Verantwortung zu übernehmen sollen. Gruß Ingo | ||||
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