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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565343 | ||
Datum | 22.06.2009 15:09 MSG-Nr: [ 565343 ] | 122456 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fleschhut Aber Uli, es kann doch nicht wirklich ein verfolgbares Ziel sein den Feuerwehren bundesweit wie in Bayern einen "Volkssturm" von 16-jährigen zur Verfügung zu stellen!? 1. denk mal über Deine Wortwahl nach! 2. hast Du damit die von 16 - 18 völlig vergessen! (Die würden auch komplett nicht ausrücken dürfen!) 3. dürften etliche Leute heutiger JF eine weit bessere Ausbildung haben, als "erfahrene" Kollegen. 4. ist manche Jugendfreizeit gefährlicher, als bestimmte "Einsätze". 5. glücklich die, die JEDERZEIT ausreichend ausgebildetes Personal in der notwendigen Zeit zur Verfügung zu haben, um ALLE Einsatztätigkeiten mit diesen besetzen zu können. Das ist aber schon lang nicht mehr flächendeckend gewährleistet! (Das geht beim Funker los - und auch das können viele jüngere, die sich dafür interessieren, sicherlich mindestens genauso gut wie Bauer Charly mit 58 der immer noch nicht begriffen hat, was diese komischen Zahlen im Funkverkehr eigentlich sollen.) Das heißt doch noch lange nicht, dass die Jugendlichen im Innenangriff, im 5m-Kreis eines PKW-Unfalls etc. eingesetzt werden sollen, sondern zeigt Diskussionsbedarf pauschaler Grundsatzverbote angesichts unterschiedlichster Landesregelungen - und noch unterschiedlicherer örtlicher Umsetzungen - auf! "Gutmenschentum" ist auch hier nicht hilfreich.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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