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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Andr8é M8., Obererbach / RLP | 565352 | ||
Datum | 22.06.2009 15:41 MSG-Nr: [ 565352 ] | 122030 x gelesen | ||
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nur so neben bei :-) Geschrieben von Lutz Richter mit 17 darf ich die Ausbildung zum Krankenpfleger beginnen nicht mehr ganz aktuell, die ausbildung zum krankenpfleger darf mit einem realschulabschluss begonnen werden, das alter spielt in der neuen regelung keine rolle mehr, was ich auch nicht umbedingt für gut heiße Gruß André | ||||
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