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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 565384 | ||
Datum | 22.06.2009 16:53 MSG-Nr: [ 565384 ] | 121814 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer Im Gegenteil - derzeit tendiert es hier eher dahin den Beginn der Truppmann-Ausbildung (nicht ! Einsatzdienst, das Übertrittsalter in die Einsatzabteilung bleibt unverändert bei 17) schon mit 16 zu ermöglichen ... jepp. IMHO ein Schritt in die falsche Richtung und mit dieser Meinung bin ich da wirklich nicht alleine. Ich schrieb ja schon, eine Befragung der LdF sowie der Jugendwarte brachte ein eindeutiges ergebnis zustande. Und das finde ich auch gut so. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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