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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 565410 | ||
Datum | 22.06.2009 17:51 MSG-Nr: [ 565410 ] | 121610 x gelesen | ||
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Hallo Also ich kann mit der derzeitigen Regelung für mein BL recht gut leben(ergibt sich allg. natülich auch aus der 2). TM Teil 1 kann mit Schlag 16 begonnen werden. TM Teil 2 kann ich dann mit 18 und ein paar zerhauene Tage bestätigen. Innerhalb der Zeit wird der SF gemacht. Im Anschluss direkt der AGT(so möglich) und ich habe mit 18,5 Jahren einen Feuerwehrmann. Ich könnte allerdings auch mit der Lösung aus der vergangenen Zeit gut leben. Bis nach der "Wende" gingst du in die Fw und liefst dort mit. Und rücktest auch mit aus. Neudeutsch also learning by doing. Und man glaubt es nicht, die Sterblichkeit der unter 18-jährigen FA war zumindest in meinem Umkreis eher nicht gegeben :-). Und wenn wir ehrlich sind, denkt ihr wirklich ein Einheitsführer oder ähnliches achtet wirklich genau auf alle durch gesetzliche Regelungen geforderte Zeiten und Unzeiten? Leben wir doch einfach mit der zumindest hier gegebenen Möglichkeit mit 18 einen sinnvoll zu verwendendenten FA zu haben der immerhin schon am Ausbildungs-und Übungsbetrieb teilnehmen konnte. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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