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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 565428 | ||
Datum | 22.06.2009 18:37 MSG-Nr: [ 565428 ] | 121680 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Christian Kopp Na am Übungsbetrieb der Einsatzabteilung teilnehmen. Das bieten wir den 16jährigen schon seit einiger Zeit an, auch ohne TM1. Ist natürlich freiwillig. Jugendfeuewehr dürfen die auch noch besuchenDu wirst lachen, dieses Angebot gibt es hier auch, seit ewigen Zeiten schon. Sie sind weiterhin JF-Mitglieder und üben bei den Aktiven nach Maßgabe des §18 Abs 1 UVV (bevor da gleich die Nachfragen kommen *g*) mit. Dient auch prima dem gegenseitigen Kennenlernen. Kann man aber nichtsdestotrotz ganz gut vom Einsatzdienst trennen. Geschrieben von Christian Kopp Interessante Frage. Spielt das eine Rolle, wenn die Jugendlichen die notwendige Ausbildung gemacht haben und ggfs. der Leistungsnachweis in Ordnung war?Ja, weil nunmal zwei Jahre Ausbildungszeit für den TM2 vorgesehen sind, und da müsste dann schon wissen, wann die beginnen, um zu errechnen, wann sie enden ;o) Ein erfolgreicher Leistungsnachweis nach einem Jahr macht dir noch keinen fertigen Truppmann. Und auch wenn sich so manche FF ganz augenscheinlich einen Teufel drum schert* ist die abgeschlossene Truppmann-Ausbildung Voraussetzung für fast alle weiterführenden Lehrgänge und eben für den komplett eigenständigen Einsatzdienst. * Ich habe schon mehrfach Teilnehmer eines TF-Lehrgang erlebt, die stolz berichteten, vor ein paar Wochen erst den Grundlehrgang bestanden zu haben. Teilweise durften die Ausbilder dann bei Adam und Eva anfangen. Ich habe sie nicht beneidet ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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