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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 565457 | ||
Datum | 22.06.2009 19:36 MSG-Nr: [ 565457 ] | 121693 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Tröger Jedoch ist es auch in Sachsen möglich, nach TM 1 und weiteren Voraussetzungen mit U18 am Einsatz teilzunehmen: Erlass SMI: Verwendung von Jugendlichen im aktiven Feuerwehrdienst. Ich denke, diese Regelung wird auch vielmals genutzt. Zumindest das Ausrücken mit U18, ob die Voraussetzungen immer eingehalten werden, ist was anderes... ;-) Ja leider, deshalb schrieb ich ja das mit Kennen der Zeiten und Unzeiten. Im Zweifel ist als Lösung das Dalassen der U18-jährigen die einzige saubere Lösung. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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