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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 565458 | ||
Datum | 22.06.2009 20:01 MSG-Nr: [ 565458 ] | 121600 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Ja leider, deshalb schrieb ich ja das mit Kennen der Zeiten und Unzeiten. Du sagst es so, ich meine es so: Mit 16 geht man heute aus der Mittelschule, Realschule oder was sonst noch das förderalistische Unwesen zu bieten hat. Man beginnt eine Lehre als Fleischer (manche verstehen bloß Metzger) und können über „kein Blut sehen“ nur grinsen und haben aus „dalbschkeit“ schon manch Eigenblut der gleichnamigen Wurst gemischt. Der Forstlehrling bedient mit kaum 17 die MKS sicherer als ein „hochgelehrter“ mit 10 Jahren Dienstzeit. Der Zimmererlehrling hat sich schon manchen blauen Finger gehauen (wie viel Nägel hat der Dipl.-Ing. mit 22 eigentlich schon grade in die Wand gebracht?). Dann ist noch der Elektrikerstift, der sich (aus Unaufmerksamkeit) den ersten oder mehr „Ratsche“ zugezogen hat und langsam merkt auf was es ankommt (eine Erfahrung, die auch die multimodule Ausbildung mancher nicht wettmacht). Und da gibt es noch sehr viel mehr Berufe, die man betrachten könnte mit Lehrbeginn ab (i. d. R.) 16. Und das Jugendschutzgesetz gibt dem sogar den erforderlichen Spielraum… Warum begreift die stockkonservative Fw-Welt die ihren Schwerpunkt scheinbar in SW-Dt. hat nicht, das die FF ein Glücksfall sind. Weil hier die Fachleute existieren, die nicht irgendwann mal was gelernt haben, sondern in ihrem (jetzigen) Beruf immer auch mit der Zeit gehen (müssen). Jugendliche (das sind keine Kinder mehr!) fahren Kleinkrafträder und einige sogar große Traktoren. Haben bezüglich der Haftpflicht also wirkliche (teilweise abgetretene) Pflichten. (was macht der junge Treckerfahrer eigentlich, wenn ihn jemand ins Gerät fährt? – sich in den Seitengraben ducken, damit ihn der Folgeverkehr nicht verletzt?) Was macht den Unterschied, ob ein 21-jähriger unter dem einbrechenden Giebel begraben wird, oder einer mit 17? Beides sind unverzeihliche Fehler! - ohne Unterschied. Aber die treudeutsche Hackordnung muß gewährt bleiben. Das erinnert mich etwas an die Armeezeit, wo der EK dem Spundi was zu sagen hatte. Und wer es geschafft hat bei den „Großen“ der Fw langsam Eingang zu finden, braucht jetzt wohl einem zum Treten. Die wirklichen Kinder verstehen das noch nicht, deshalb die Konkurrenznahen. Dabei kann der Theoretiker dem Praktiker genau so weiterhelfen, wie umgekehrt manch verblüffend einfaches Vorgehen ein Problem löst. Wer aber nur in Dienstgraden, Funktionen und Dienstjahren denkt… …darf sich nicht wundern, wenn ein 30-jähriger mit einem 14-Tonner mit 80 in die „Rote“ Kreuzung brettert. Was ist also schon die Anzahl der Lebensjahre? (die „Jungen“ kommen mit dem Fahrrad wenigstens noch „gesittet“ zum GH) mkg hwk | ||||
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