News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 565486 | |||
Datum | 22.06.2009 23:01 MSG-Nr: [ 565486 ] | 121363 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Geschrieben von Jürgen Dichtl Wer die bayrische Regelung, mit 16 ausrücken zu dürfen, mit dem Volkssturm vergleicht, oder wer die Meinung vertritt, Jugendfeuerwehr ist keine Feuerwehrausbildung, sondern reine Jugendarbeit, und das bis 18, den muß ich schon fragen, ob er bei der Feuerwehr richtig ist. Machen wir es mal ganz anders: Von mir aus kann auch ein 16-jähriger bei "den Aktiven" mitarbeiten. Da habe ich kein Problem mit. Denoch dürfte er meiner Ansicht nach erst nach Abschluß der Truppmanausbildung eingesetzt werden - und dann ist er nunmal 18. Wobei ich im Gegensatz zu anderen Diskussionsteilnehmern auch die JF-Zeit als Feuerwehrausbildung sehe - wobei da auf Methoden der freien Jugendarbeit zurückgegriffen wird und nicht umgekehrt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | ||||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|