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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 565492 | |||
Datum | 22.06.2009 23:34 MSG-Nr: [ 565492 ] | 121514 x gelesen | |||
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Geschrieben von Adolf Huber Mit Einsätzen ab 16 ist TM1 ab 15 ja auch nur sinnvoll. Nur mal so zur Info: Wer Feuerwehranwärter imAllgemeinen und Minderjährige im Besonderen an die Einsatzstelle nimmt, sollte bei den Journalisten nie das "Gefahrenbereich"-Spiel abziehen solange der o.g. Personenkreis sich innerhalb der Absperrgrenze befindet. Geschrieben von Adolf Huber Mir ist auch schon aufgefallen, dass beispielsweise Saugleitungen kuppeln von den Anwärtern viel effizienter durchgeführt wird, als von langjährigen FA, die nur so halbwegs dabei sind. Könnte daran liegen, daß deren Ausbildung darin noch nicht so lange her ist. Mal von Vorbereitungen auf Kreiseimerfestspiele mal abgesehen, wird so was ja in den Wehren nur seltenst beübt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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