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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 565542 | ||
Datum | 23.06.2009 10:45 MSG-Nr: [ 565542 ] | 121280 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ingo Horn Ich empfinde nur den Vergleich extrem diffamierend und ich weigere mich als einer derjenigen, der auch in seiner Funktion als Führungskraft, mit 17jährigen an der Einsatzstelle bislang keine Probleme hatte, an dieser Diskussion auch nur annähernd auf sachlicher Ebene teilzunehmen ich habe hier zwei durchaus differenzierte Sichtweisen dazu. Auf der einen Seite die, die einfach sagen "OK, können ab 17 mitfahren", auf der anderen Seite die, die Personalprobleme vorschieben und z.B gegen die entsprechende Regelung wettern. Auch bei uns darf man ab 17 mitfahren (was ich persönlich aber wie schon geschrieben nicht unbedingt gutheiße), würde man jetzt festlegen, dass es erst ab 18 geht, dann geht es eben erst ab 18. Fertig aus, ich denke Ingo, das wäre bei euch sicherlich auch so. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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