Rubrik | Taktik |
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Thema | Anzahl einer Bootsbesatzung | 14 Beiträge |
Autor | Ramo8n K8., Bremen / Bremen | 565705 |
Datum | 23.06.2009 17:54 MSG-Nr: [ 565705 ] | 4555 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Moin Moin,
ich habe bei mir nur eine alte (1981) KatS-DV 282 gefunden. Dort wird für motorisierte Boote mindestens gefordert:
1x Bootsführer
1x Bootsmann
in wie weit diese KatS-DV mal aktualisiert und für die Feuerwehr überarbeitet wurde, kann ich aber so nicht sagen.
Bei der DLRG gibt es die Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG, hier wird für MRB der DLRG gefordert:
1x Bootsführer
1x Bootsgast
diese sind nur für den Betrieb des Bootes zuständig, zusätzliches Personal wie Taucher, Sanitäter, Ärzte, etc. wird gesondert gerechnet.
Da wir bei uns größere Boote haben, gehen diese in aller Regel mit einem Bootsführer und 2 Bootsgasten in den Einsatz.
Wie viele Personen im Boot maximal befördert werden können, wird durch den Bootstyp vorgegeben und ist zum Beispiel auch auf der Typplakette im Boot angegeben.
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