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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 566061 | ||
Datum | 25.06.2009 15:11 MSG-Nr: [ 566061 ] | 120811 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Florian Besch was wenn man unterwegs ist und ein Einsatz kommt?Geht nicht, der Busfahrer will inzwischen Euros haben. Geschrieben von Florian Besch 2) absetzen und für Transport sorgen?Geht auch nicht, die Transporteure müssen ja gerade Einsatz fahren. Geschrieben von Florian Besch 3) Mitnehmen und einbleuen das sie sofort vom Blitz getroffen werden wenn sie aussteigen?Geht ebenfalls nicht, denn wie wir wissen ist der Gefahrenbereich überall, sobald ein Melder ausgelöst hat. Mhhh... wir werden nicht umhin kommen, sie an Ort und Stelle irgendwo festzubinden, Butterbrote und Getränke beizustellen, und sie nach getaner Weltenrettung wieder aufzulesen. Danke für den Anstoß! ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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