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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 566231 | ||
Datum | 26.06.2009 11:21 MSG-Nr: [ 566231 ] | 121014 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Lutz Richter Soweit ich weis ist das sowieso vorgeschrieben, daß die gesundheitliche Eignung vorhanden sein muss. Ich frage mich nur immer wer die fest stellt??!! ein Mediziner? Geschrieben von Lutz Richter Ich frage mich nur immer wer die fest stellt??!! Ich kenne keinen Kameraden, der vor der AGT-Ausbildung schon mal vorher beim Arbeitsmediziner gewesen ist. Bei uns direkt mit 18 dahin... Mit 17 (darf man in Hessen ja übertreten) bringt ja nix, weil G26.3 nicht erteilt wird... Und ne andere Untersuchung gibts zur Zeit ja leider nicht wirklich. Geschrieben von Lutz Richter Und nicht zuletzt hat Michael Jackson uns heute Morgen bewiesen, daß man auch als schlanker und trainierter Mensch einen Herzinfakt bekommen kann. Etwas frühzeitig geschlossen, noch ist es vollkommen unklar, was die Ursache ist... Habe aber erst kürzlich von einem 16-jährigen mi HI gehört... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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