Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 566405 |
Datum | 27.06.2009 02:15 MSG-Nr: [ 566405 ] | 11322 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Geschrieben von Manuel SchmidtAuch im Rettungsdienst kann man einer Lage hinterher laufen.
Da hast Du grundsätzlich natürlich Recht...:-) Wobei die Lage ja doch eher statisch ist. Aus einer Knieprellung wird wohl kaum ein Politrauma...Sicher gibt es Unfallmechanismen die einen mißtrauisch machen, selbst wenn der Patient zunächst fit erscheint...
Geschrieben von Manuel SchmidtBei 4 Unfallbeteiligten, davon einer bereits "auf Sicht" als "Verletzt" erkannt sind die Reserven bei einem RTW halt doch recht gering falls einer der anderen Unfallbeteiligten doch auch rettungsdienstlich versorgt werden muss.
Wobei man sich näher ansehen sollte, welchen Aufwand die rettungsdienstliche Versorgung im Einzelfall erfordert. Ein RTW kann ja auch zwei oder drei Patienten zum KH bringen, wenn es deren Zustand zuläßt...Ist für den Kostenträger sogar billiger...:-) Zumindest nach der mir bekannten Gebührensatzung...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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| 26.06.2009 21:20 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 21:46 |
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., Negernbötel |
| 26.06.2009 22:14 |
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., Neuburg | |