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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 566440 | ||
Datum | 27.06.2009 13:22 MSG-Nr: [ 566440 ] | 10879 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dietmar Reimer und zweitens kann ein in einem unnötigen Einsatz gebundenes Fahrzeug nicht zu einem anderen möglicherweise berechtigten Fall geschickt werden... das ist absolut richtig. Geschrieben von Dietmar Reimer Meist reklamierten sie für sich eine wie auch immer geartete Garantenstellung und fühlten sich gezwungen, den RD zu rufen, wo Laien nichts gemacht hätten... Kann sein, ist aber natürlich übertrieben! Geschrieben von Dietmar Reimer die mit den Unfallbeteiligten gesprochen hatten und gesehen haben, dass er augenscheinlich unverletzt war Und da würde ich als Polizeibeamter den RD nicht abbestellen. Wir lassen den Patienten unterschreiben wenn er nicht mit will. Wenn der RTW bereits auf Anfahrt ist, würde ich ihn als Polizeibeamter lieber durchfahren lassen. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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