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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrausfahrt UVV und Parkverbote | 3 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 566530 | ||
Datum | 27.06.2009 17:44 MSG-Nr: [ 566530 ] | 3277 x gelesen | ||
Auf der Straße von der Gemeinde Halteverbotsschilder mit Zusatzschild Feuerwehrausfahrt aufstellen lassen, wüsste nicht warum die das nicht machen sollten, angesichts der Begründung. Auf dem Übungshof kann man sie selber aufstellen, oder gleich "Zufahrt Verboten: Ausgenommen Feuerwehrkräfte". Ansonsten parken die anrückenden Kräfte halt einfach dahinter. In unserem Altbau damals war auch der gesamte Hof mit Autos vollgestellt, wenn ein Einsatz war. Wer da widerrechtlich stand (Schilder vorhanden) musste halt warten bis wir wieder da waren. Geschrieben von Heinz Bosch Gibt es hierzu einen Gesetzestext der genau dies verbietet..? http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html § 12 Halten und Parken (3) Das Parken ist unzulässig... 3. ...vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber Da das offenslichtlich nicht reicht würde ich Schilder stellen lassen. Grüße Jens | ||||
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