Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg | 566753 |
Datum | 27.06.2009 23:49 MSG-Nr: [ 566753 ] | 10684 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo Dietmar,
Deine Aussagen haben für mich fast einen ähnlichen Touch wie "ich schaffe die Feuerwehr ab, weils seit Jahren nicht mehr gebrannt hat".
Schon mal bei nem Unfall gewesen, wo ein Mann aus einem Renault 106 nach einem leichten Einschlag (wirklich nix besonderes) auf ein Verkehrsschild steigt und völlig ok ist! Keine Spur von nem Einschlag an A-Säule und Frontscheibe.
Da hat doch so ein "sanitätsdientlich" Vorbelasteter nen RTW geholt und sich ganz schön was von einer Person in grüner Uniform anhören dürfen. RTW hat übrigens ewig gebraucht, da ganz schön was los war in dieser Nacht.
Also noch mehr Zeit für die vollmedizinisch, mit Röntgenblick ausgestatteten Herren Schaulistigen über mich herzuziehen, ob ich noch bei Sinnen bin bei sowas nen RTW zu holen. Tenor:"Wenn jetzt einer nen Herzinfarkt hat stirbt der wegen dir!"
Den Unfallfahrer hat das nicht wirklich interessiert, denn der sass schon kreidebleich an der Böschung und hat keinen Ton von sich gegeben.
Wollte gerade wieder zu ihm als RTW kommt.
Polizei: "Nix passier".
Passant: "Da war einer voreilig"
"sanitätsdienstlich" Vorbelasteter: "Der Herr an der Böschung war der Fahrer, ist Herr..."
Rettungsdienst: "sofort Notarzt!"
Dabei hat er dem Fahrer nur in die Augen geschaut!
Ich hatte, völlig unangepasst, nen riesen Grinser drauf und mir fast überlegt meine Kritiker mal so richtig in die Mangel zu nehmen. Aber in so ner Situation hab ich besser die Klappe gehalten, sonst wäre ich vermutlich wegen Beamtenbeleidigung dran gewesen. Anruf beim Revierleiter gabs trotzdem. Aber erst nen Tag später und sachlich ruhig.
Ich hol nen RTW immer, wenn die Chance besteht das es denkbar wäre, das ihn jemand braucht.
Und ich verurteile jeden scharf, der das nicht tut und fahrlässig das Leben anderer riskiert!
Wenn es sein muss erzähl ich den netten Herren am anderen Ende der Leitung was von ner riesen Kopfplatzwunde auch wenns nur ne Bäule ist. Vor allem, wenn sie durch Handauflegen einfach keine Verletzung feststellen können!
Gruß Michael
Und noch was zum Nachdenken:
"Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
Vernon Sanders Law
Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.
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| 26.06.2009 21:20 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 21:46 |
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., Negernbötel |
| 26.06.2009 22:14 |
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., Neuburg | |