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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | »Multifunktionsbeutel« für Einsatzzubehör normen | 11 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 567226 | ||
Datum | 30.06.2009 14:24 MSG-Nr: [ 567226 ] | 4666 x gelesen | ||
Hallo, ja, dazu weiß ich etwas: das Thema wurde am 20. November 09 in Bruchsal durch den FNFW-NA 031-04-03 AA ( Ausschuß Persönliche Schutzausrüstung) diskutiert. TOP 5 Beratung über einen Vorschlag des Obmanns auf Normung eines "Feuerwehr- Mitnahmebeutels", insbesondere hinsichtlich der Wechselwirkung mit der Feuerwehr-PSA Herr Behrens erläuterte den Grund der Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes, nämlich eine Anfrage aus dem Refarat 8 der vfdb, die auch mit Dokument NA 031-04-03 AA N 176 verteilt wurde. Herr Dr. Hagebölling ging auf die Hintergründe dieser Anfrage ein, Zubehör und Hilfsmittel in Verbindung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) mitzunehmen. Im ersten Halbjahr 2008 erfolgte eine bundesweite Umfrage bei den Feuerwehren, um einen Sachstand zu erhalten, inwieweit zusätzliche Hilfsmittel in Verbindung mit PSA bei deutschen Feuerwehren benötigt und verwendet werden. Unter Federführung der Landesfeuerwehrschule Sachsen (Herr Gabler) wurde eine Bestandsaufnahme erstellt und im Referat 8 erörtert. Die Beratungen im Referat 8 kamen zu folgenden Ergebnissen: Bei der Verwendung von zusätzlichen Hilfsmitteln oder sogar Anbauten an PSA (z. B. Helmlampe, Rettungssatz usw.) ist sicherzustellen, dass diese im Notfall die Bewegungsfähigkeit des Trägers nicht unzulässig einschränken, die Belastung des Trägers nicht unverhältnismäßig erhöhen, die Schutzfunktion der PSA nicht gefährden. Dieses kann entsprechend der europäischen Richtlinie 89/686/EWG nur in Abstimmung mit dem Hersteller der PSA und einer zuständigen Zertifizierungsstelle erfolgen. Aus diesen Gründen kann vom Referat 8 nicht empfohlen werden, Zubehör und Hilfsmittel ohne Beurteilung der o. a. Aspekte zur Mitnahme freizugeben. Fest montierte Hilfsmittel sind im Grunde genommen mir der originären PSA zu prüfen. Bei lose angebrachten Hilfsmitteln (z. B. Holzkeile etc.) wird angeraten, zumindest eine sachverständige Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. In diesem Zusammenhang wird vom Referat 8 angestrebt, durch eine Arbeitsgruppe die mögliche Normung einer Feuerwehrmitführtasche ggf. in unterschiedlichen Größen ohne feste Installation an eine PSA prüfen zu lassen. Herr Dr. Hagebölling bat die Teilnehmer zu ihrer Meinung über dieses Thema, wobei u. a. nachfolgend (stichworthaft) aufgeführte Diskussionsbeiträge/Argumente eingebracht bzw. Beratungsergebnisse erzielt wurden Herr Dr. Hagebölling fasste die Diskussion wie folgt kurz zusammen, auf deren Basis folgender Beschluss im Konsens gefasst wurde: Beschluss: Der NA 031-04-03 AA sieht keinen grundsätzlichen Bedarf für die Normung eines "Feuerwehr- Mitnahmebeutels". Die Ausstattung der PSA darf nach erfolgter Gefährdungsanalyse ergänzt werden. Der Feuerwehrleinenbeutel nach DIN 14921 bleibt unverändert bestehen. Zur erweiterten Ausstattung der PSA sollte eine technische Information in den Fachzeitschriften veröffentlicht werden (ca. ½ Seite). Hierzu wurde eine Ad hoc Gruppe einberufen, die diese technische Information erstellen und dann über die FNFW-Geschäftsstelle den Fachzeitschriften zusenden sollte. Die AHG besteht aus folgenden Mitarbeitern: Herr Kratzer (Federführender), Herr Leistner, Herr Petrasch, Herr Dietschke, Herr Herbach, Herr Niehues. Soweit der Teil aus dem Protokoll unserer Sitzung. Vielleicht hilft das schon. Gruß Ralf Leistner | ||||
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