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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
Thema»Multifunktionsbeutel« für Einsatzzubehör normen11 Beiträge
AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen567226
Datum30.06.2009 14:24      MSG-Nr: [ 567226 ]4666 x gelesen

Hallo,

ja, dazu weiß ich etwas:

das Thema wurde am 20. November 09 in Bruchsal durch den FNFW-NA 031-04-03 AA ( Ausschuß Persönliche Schutzausrüstung) diskutiert.
TOP 5 Beratung über einen Vorschlag des Obmanns auf Normung eines "Feuerwehr-
Mitnahmebeutels", insbesondere hinsichtlich der Wechselwirkung mit
der Feuerwehr-PSA
Herr Behrens erläuterte den Grund der Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes, nämlich
eine Anfrage aus dem Refarat 8 der vfdb, die auch mit Dokument NA 031-04-03 AA N 176
verteilt wurde. Herr Dr. Hagebölling ging auf die Hintergründe dieser Anfrage ein, Zubehör
und Hilfsmittel in Verbindung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) mitzunehmen. Im
ersten Halbjahr 2008 erfolgte eine bundesweite Umfrage bei den Feuerwehren, um einen
Sachstand zu erhalten, inwieweit zusätzliche Hilfsmittel in Verbindung mit PSA bei deutschen
Feuerwehren benötigt und verwendet werden. Unter Federführung der Landesfeuerwehrschule
Sachsen (Herr Gabler) wurde eine Bestandsaufnahme erstellt und im Referat 8
erörtert.
Die Beratungen im Referat 8 kamen zu folgenden Ergebnissen:
Bei der Verwendung von zusätzlichen Hilfsmitteln oder sogar Anbauten an PSA (z. B. Helmlampe,
Rettungssatz usw.) ist sicherzustellen, dass diese im Notfall
�� die Bewegungsfähigkeit des Trägers nicht unzulässig einschränken,
�� die Belastung des Trägers nicht unverhältnismäßig erhöhen,
�� die Schutzfunktion der PSA nicht gefährden.
Dieses kann entsprechend der europäischen Richtlinie 89/686/EWG nur in Abstimmung mit
dem Hersteller der PSA und einer zuständigen Zertifizierungsstelle erfolgen. Aus diesen
Gründen kann vom Referat 8 nicht empfohlen werden, Zubehör und Hilfsmittel ohne Beurteilung
der o. a. Aspekte zur Mitnahme freizugeben. Fest montierte Hilfsmittel sind im Grunde
genommen mir der originären PSA zu prüfen. Bei lose angebrachten Hilfsmitteln (z. B. Holzkeile
etc.) wird angeraten, zumindest eine sachverständige Unbedenklichkeitsbescheinigung
einzuholen. In diesem Zusammenhang wird vom Referat 8 angestrebt, durch eine Arbeitsgruppe
die mögliche Normung einer Feuerwehrmitführtasche ggf. in unterschiedlichen Größen
ohne feste Installation an eine PSA prüfen zu lassen.
Herr Dr. Hagebölling bat die Teilnehmer zu ihrer Meinung über dieses Thema, wobei u. a.
nachfolgend (stichworthaft) aufgeführte Diskussionsbeiträge/Argumente eingebracht bzw. Beratungsergebnisse erzielt wurden

Herr Dr. Hagebölling fasste die Diskussion wie folgt kurz zusammen, auf deren Basis folgender
Beschluss im Konsens gefasst wurde:
Beschluss:
Der NA 031-04-03 AA sieht keinen grundsätzlichen Bedarf für die Normung eines "Feuerwehr-
Mitnahmebeutels". Die Ausstattung der PSA darf nach erfolgter Gefährdungsanalyse
ergänzt werden. Der Feuerwehrleinenbeutel nach DIN 14921 bleibt unverändert
bestehen.
Zur erweiterten Ausstattung der PSA sollte eine technische Information in den Fachzeitschriften
veröffentlicht werden (ca. ½ Seite). Hierzu wurde eine Ad hoc Gruppe einberufen, die diese technische Information erstellen und dann über die FNFW-Geschäftsstelle den Fachzeitschriften zusenden sollte. Die AHG besteht aus folgenden Mitarbeitern:
�� Herr Kratzer (Federführender),
�� Herr Leistner,
�� Herr Petrasch,
�� Herr Dietschke,
�� Herr Herbach,
�� Herr Niehues.

Soweit der Teil aus dem Protokoll unserer Sitzung. Vielleicht hilft das schon.
Gruß
Ralf Leistner



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 30.06.2009 12:58 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
 30.06.2009 14:14 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 30.06.2009 14:19 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 30.06.2009 14:21 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 30.06.2009 14:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.06.2009 14:43 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 30.06.2009 14:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.06.2009 15:28 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
 30.06.2009 14:24 ., Pfungstadt
 30.06.2009 16:38 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 30.06.2009 17:54 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn

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»Multifunktionsbeutel« für Einsatzzubehör normen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt