Rubrik | Einsatz |
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Thema | So nicht! Fahrzeugbrand ohne PSa gelöscht | 76 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 568695 |
Datum | 07.07.2009 22:10 MSG-Nr: [ 568695 ] | 17521 x gelesen |
Themengruppe: | Fahrzeugbrände |
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Geschrieben von Peter LieffertzWir reden jetzt wirklich über die BBK mittels MS-Pistole bei Traktor(groß, schwer :-)) und einem halben BMW? Wie weit unten war das Feuer denn da schon?
Nene!! Da hab ich mich nicht richtig ausgedrückt. Der Traktor und der PKW wurden Mittels Schwerschaumrohr gelöscht (1 Kanister). Die Nachlöschrbeiten mit der MS-Pistole (6 Liter).
Geschrieben von Peter LieffertzIch habe grundsätzlich nix gegen den 3-fach Brandschutz. Nein ich vertrete Ihn auch recht offensiv.
Nur sollte klar sein was damit gemeint ist und welchen Zweck das Ganze verfolgt. Den 3-fach Brandschutz brech ich sogar so weit runter das beim PKW nur Pulver und der Schnellangriff mit MS-Pistole. alles über PKW der Richtige 3-fach Brandschutz.
Geschrieben von Peter LieffertzUnd bei den von Sascha angesprochenen Beispielen(ich hatte Sie vorher nicht angeschaut) sei die Frage gestattet ob nicht zu 3. der Besitzer jetzt ein bissl unglücklicher ist? Ist übrigens kein Unterschied zu einem Totalschaden ohne Feuerwehr. Vllt. aber nach Meinung der Versicherung noch ein Restwert. Wenn Totalschaden durch Feuer bekommt man meines Wissens nach den aktuellen Wert des Fahrzeuges als es noch nicht brannte. Bei dem anderen wird es wohl eine Schuldfrage! Böse Feuerwehr. ;-) Ich kann so auch nicht deuten wie das Fahrzeug von der anderen Seite aussieht bzw. von innen ohne Schaum!
MKG Christian
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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...
http://www.feuerwehr-maintal.de
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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