Rubrik | Ausbildung |
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Thema | ABC Einsatzlehrgang trotz GSG1 | 30 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 569329 |
Datum | 10.07.2009 12:13 MSG-Nr: [ 569329 ] | 10910 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Ich hab dazu mal ne Frage,
bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, ich tu mich mit den ganzen Abkürzungen etwas schwer, FIII entspricht doch dem Gruppenführerlehrgang, darf man den in NRW tatsächlich nur mit Gefahrgutausbildung machen?
Ich meine, das setzt voraus, dass man Atemschutzgeräteträger ist, bei uns in Hessen kann man selbst ohen Atemschutz und G26.3 GF machen. Vorgesehen ist die Teilnahme und der Nachweis an dem theoretischen Teil des Atemschutzlehrgangs. Hinzu kommt, dass es doch mehr wie genug FF´s gibt, die keine Gefahrgutkomponete haben und außer der GAMS-Regel an einer solchen E-Stelle nicht viel ausrichten können. Müssen die Führungskräfte solcher FF´s tatsächlich alle den Gefahrgutlehrgang machen in NRW?
Mich persönlich betrifft das nicht, ich verfüge über die oben angesprochenen Lehrgänge, es nur rein ums Interesse.
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