Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Waldbrände in Italien und Frankreich wüten | 142 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 572716 |
Datum | 27.07.2009 21:24 MSG-Nr: [ 572716 ] | 98454 x gelesen |
Infos: | 27.07.09 www.waldbrandnews.de
|
Einsatz-Einheit (Kombination aus Betreuungsdienst und Sanitätsdienst)
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
PTZ oder richtiger PTZ 10
Der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) ist so aufzustellen,
dass das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel
nicht aus dem Potential des Regelrettungsdiensts gestellt werden.
Dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen
Transportkapazitäten für 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien
bereit zu stellen:
• 4 Rettungswagen (RTW),
• 4 Krankentransportwagen (KTW) und
• 1 Führungsfahrzeug
sowie zwei Notärzten (entweder auf RTW oder NEF)
Luftschutzhilfsdienst
Einsatz-Einheit (Kombination aus Betreuungsdienst und Sanitätsdienst)
Geschrieben von Michael RoleffNein, früher wurde das als Sandienst beauftragt und durchgeführt,
wie heute. Siehe den einen oder anderen zivilrechtlichen Knatsch zwischen Veranstalter und Auftragnehmer dazu in der Vergangenheit.
Geschrieben von Michael Roleffheute in NRW undenkbar
nö, passiert jedes Wochenende. z.B. an jedem BuLi-Stadion in NRW. Ob da immer jeder KatS-Träger weiß, wo Teile seiner EE sind, wage ich mal stark zu bezweifeln.
Geschrieben von Michael RoleffNur als BHP 50 oder PTZ 10 oder BtPL 500 kommt man als NRWler zu solchen Ereignissen
Soweit es den Teil der öffentlichen (GSE)-Planungen angeht, ist es wohl nachvollziehbar, dass dieser sich in den GSE-Strukturen des Landes abspielt, oder nicht?
Geschrieben von Michael Roleffoder alternativ mit HIO eigenem Material.......
Ich weiß jetzt nicht, was grundsätzlich verwerflich daran ist, wenn die zuständigen Behörden Material, dass sie zur Erfüllung ihrer originären Aufgaben an zur Mitwirkung verpflichtete Organisationen ausgegeben haben, bei Lagen, die eine größere behördliche Planung erfordern, für den originären Zweck nutzen wollen. Die Nutzung des Materials zu organisationseigenen Zwecken ist die Ausnahme, NICHT umgekehrt! Aber das hat die Feuerwehr ja damals beim LSHD auch schon nicht kapiert...
Übrigens: Streng genommen darf HiO-eigenes Material, das für die EE gemeldet ist, doch auch nicht weg, oder? Vom Personal ganz zu schweigen.
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|