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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 573009 | ||
| Datum | 29.07.2009 14:37 MSG-Nr: [ 573009 ] | 15362 x gelesen | ||
Da Feuerwehr in der Regel Landesrecht betrifft, wäre ein Hinweis auf das Bundesland nicht verkehrt. NBrandschG §11 "Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (..) (4) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind verpflichtet, an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst teilzunehmen [...] Soweit die Theorie. Wenn Dein Wehrführer Dir aber schon nach einem Vorfall eine Abmahnung schickt, läuft da was falsch. Kann sein, dass dies jetzt nur die Summe von ein paar Vorfällen ist? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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