Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Und immer wieder Sonderrecht und Wegerecht mit privaten PKW. | 47 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 573137 |
Datum | 29.07.2009 22:37 MSG-Nr: [ 573137 ] | 9739 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Katastrophenschutz
Sondersignal
Hallo,
Geschrieben von Alexander HäfeleWenn schon ein Gesetz, dann das vorhandene auf Fahrzeuge mit Sondersignalanlage beschränken, sonst wird das nichts.
... oder endlich mal verstehen, dass sich §35 StVO nicht primär auf Geschwindigkeitsüberschreitungen bezieht, sondern z.B. auch auf Parken im Halteverbot, Befahren von "Anlieger frei Straßen" im Durchgangsverkehr usw. ... usw.
Also auch Dinge, die je nach (Alt-) Bausituation oder "Verkehrsberuhigungswahn" teilweise notwendig/sinnvoll sind, dass FF teilweise funktionieren kann.
... der Gesetzgeber hat sich durchaus was bei der bestehenden Formulierung gedacht, zumal die anderen in Abs. 1 genannen (Bw, KatS (beorderte Fzg.), auch Pol. usw.) eben diese Sonderrechte durchaus mit Dienstfahrzeugen in Anspruch nehmen können (und tun) welche auch über keine SoSi verfügen oder aus polizeitaktischen Gründen diese eben im Einzelfall nicht einsetzen ...
Gruss
Gerhard
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| 29.07.2009 13:49 |
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., Kierspe | |