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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaUnd immer wieder Sonderrecht und Wegerecht mit privaten PKW.47 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg573277
Datum30.07.2009 19:03      MSG-Nr: [ 573277 ]9348 x gelesen

Geschrieben von Björn MöhlenbrockDas wäre genau das was zu ändern wäre. Da mangelt es augenscheinlich an der richtigen Ausbildung/Sensibilisierung.

Egal wie Du es ausbildest. Du hast einen Prozentsatz X, der wird und kann das einfach nicht begreifen.
Auch nicht wenn es nachher darum geht dies fehlerfrei für ein Einsatzfahrzeug zu entscheiden. Leider...


Geschrieben von Björn MöhlenbrockDas tue ich schon wenn ich in's Auto steige. Und wie schon jemand schrieb, 10-20km/h drüber ist normalität, das macht der großteil der Autofahrer. Und im Einsatzfall, mit Sonderrechten, soll ich auf einmal langsamer fahren!?

Nein. Aber dann nachher nicht jammern, wenn der Lappen weg ist oder es zumindest Geld kostet.
Natürlich fährt jeder mal schneller als erlaubt. Aber das ist dann eben das eigene Risiko. Das dann aber beim Einsatz unter dem Deckmantel der SoRe zu verstecken oder die Übertretung gar noch zu steigern ist dadurch nicht zu rechtfertigen. Und mal ehrlich. Alles was nur Geld ksotet weil jemand 10 km/h zu schnell ist. Schnauze halten und bezahlen. Fertig. wir reden dann von Übertretungen, die man privat ab und zu ggf. auch begeht und die ohne Punkte, Fahrverbot,... ausgehen. Wenn das Ordnungsamt einen gute Tag hat gibt es dem Einspruch wegen SoRe vielleicht statt. dann komme ich billig davon. Wenn nicht, dann zahle ich eben die bis zu 35 Euro. Das Problem sind vielmehr Verstöße, die weit darüber liegen bzw. die mit Gefährdung/ Schädigung einher gehen. Und die sind das Problem. Geschwindigkeitübertretungen, die im Bereich Punkte/ Fahrverbot liegen oder Rotlicht bzw. Vorfahrtverstöße. Die sind das eigentliche Problem. Und leider können das viele FM nicht trennen7 einschätzen, egal wie gut Du sie ausbildest.


Geschrieben von Björn Möhlenbrock
Also bei mir, ganz ehrlich, nicht. In unserer LG ist aber auch noch niemand stehen geblieben, und das wird auch nicht passieren.


???

Die erste Möglichkeit ist, daß Ihr ein Personalproblem habt. Sprich es kommen egal wie Ihr alarmiert gerade so viele Leute, wie auch auf die Fahrzeuge die benötigt werden passen. Sprich wenn man mehr brauchen würde wäre Ende.

Die zweite Möglichkeit ist, daß Ihr ein verdammt gutes Alarmierungssystem habt das Redundanzen nahezu überflüssig macht (z.B. "Diensthabendensystem" von dem 95% beim Alarm kommen, dann kann ich mir die Redundanz sparen).

Die Dritte Möglichkeit ist, daß Ihr egal wie das Stichwort lautet mit allem was rot ist und Räder hat rausfahrt, und sei es auch noch so sinnlos und überflüssig. Dann wäre das ein Führungsproblem, denn mit einer sinnvollen AAO hat das nichts zu tun. Das ist dann wieder in Verbindung mit der ersten Möglichkeit zu sehen, sprich Ihr habt zu viele Sitzplätze oder gesamt zu wenig Leute (es sei denn Ihr laßt alles was noch laufen kann in Privatfahrzeugen nachkommen was auch nicht gerade eine taktische Meisterleistung ist).

Die meisten Wehren die ich kenne alarmieren redundant. d.h. für jede benötigte Funktion im Einsatz werden je nach Situation (Tageszeit, bekannte Verfügbarkeit,...) zwei bis sechs Einsatzkräfte alarmiert. Kommen zufällig alle alarmierten Kräfte ist eine gewisse Anzahl eben nur Reserve im Feuerwehrhaus und wird in diesem konkreten Einsatz nicht ausrücken. Ist eben so, das muß man den Leuten nur klar machen.


Geschrieben von Björn MöhlenbrockWenn ich geblitzt werde während ich im Dienst bin und Sonderrechte in anspruch nehme werde ich also wesentlich härter bestraft als wenn ich das in meiner Freizeit just4fun tue? Das halte ich eben nicht für verhältnismäßig.

Wenn der Chef der Meinung ist dieses disziplinare Mittel einzusetzen um die Sicherheit aller Einsatzkräfte zu gewährleisten (Stichwort Anfahrtunfälle), dann hat der die Möglichkeit dazu. Disziplinarecht und Strafrecht/ OwiRecht laufen eben parallel. Es kann auch anderen im öffentlichen Dienst tätigen passieren daß sie disziplinarisch für etwas belangt werden, das strafrechtlich keine Relevanz hat. Beispiel aus dem olivgrünen Bereich: Ehebruch durch einen Soldaten während des Auslandsaufenthaltes eines Kameraden mit dessen Frau. Das kann als unkameradschaftliches Verhalten im Diszi enden, ohne daß Du den Tatbestand im StGB finden wirst und ohne daß Du oder ich als Zivilisten für das selbe Verhalten bestraft werden könnten.



Geschrieben von Björn MöhlenbrockUnd wenn mir jemand die Sonderrechte im Privat-PKW abspricht, muß er sie konsequenterweise für Einsatzfahrzeuge auch ausschließen. Denn zum einen, meinen PKW kann ich einschätzen und beherrschen, fahre ich ja auch Täglich mit. Einsatzfahrzeuge bewege ich seltener. Und unser LF wiegt mehr als das 10-Fache meines Autos...

Dann solltest Du kein Einsatzfahrzeug fahren...
Es geht schlicht um die erforderlichkeit im Bezug auf den Einsatzerfolg. Wie wirkt es sich aus, wenn der einzelne FM an der Ampel steht und 60 Sekunden warten muß (dafür kommt ein anderer FM früher als er am Feuerwehrhaus an) und wie wirkt es sich auf den Einsatzerfolg aus, wenn ein vollbesetztes LF an der Ampel 60 Sekunden warten muß. Das ist eben ein Unterschied. Und dies gilt es in die beurteilung mit einzubeziehen.


Geschrieben von Björn MöhlenbrockEs geht halt nur über vernunft. Und dauernde Sensibilisierung für das Thema. Und da finde ich z.B. die jährliche Fahrerbelehrung einfach nur Stumpf und jedenfalls nicht ausreichend.

Wie gesagt. Die leichten Fälle sind kein Problem. Und die harten Fälle begreifen es im Zweifel nie. Das ist dann eben ein Fall für die disziplinaren Maßnahmen bzw. früher oder später erledigt das dann die Straßenverkehrsbehörde...



Geschrieben von Björn MöhlenbrockHabe ich eigentlich Sonderrechte wirklich nur im Einsatzfall? Ich meine z.B. den Fall Hydrandtenkontrolle im Halteverbot, das Be- und Entladen von Fahrzeugen vorm Gerätehaus (auch Halteverbot) oder auch Übungen an Objekten, wo ich dann ein Fahrzeug Verbotswidrig abstellen muß etc. Für meine Begriffe ist das Inanspruchnahme von Sonderrechten.

In der StVO steht nichts von Einsatz. Sondern von der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Da gehört ggf. auch die Übung/ Ausbildung/ Fortbildung dazu. Aber auch da gilt es zu prüfen, ob es dringend erforderlich ist oder ob es "mildere Mittel" gibt (z.B. bei einer Objektbegehung ums Eck auf dem Firmenparkplatz anstelle von er Hauptverkehrsstraße im Kreuzungsbereich parken).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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