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Thema | Schutzmaßnahmen wegen Schweinegrippe | 14 Beiträge |
Autor | Klau8s H8., Eimen / Niedersachsen | 573800 |
Datum | 02.08.2009 18:25 MSG-Nr: [ 573800 ] | 4570 x gelesen |
Themengruppe: | Schweinegrippe [H1N1] |
Rettungsdienst
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hauptamtliche Wache
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hauptamtliche Wache
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Wenn die Zahl der Infektionen weiter stark ansteigt - und das wird sie tun - werden derartige Anweisungen zur Regel werden.
Sie verhindern, dass ein bereits infizierte(r) Kamerad(in) im Dienst andere ansteckt, vorausgesetzt die Maske wird häufig, d.h. alle ein bis zwei Stunden gewechselt und fachgerecht entsorgt.
Im RD, wo enger Patientenkontakt die Regel ist wären, da wir hier über eine nicht impfpräventable Infektion reden, FFP3-Masken zu empfehlen. Die OP-Masken nutzen nicht viel um eine Infektion des Trägers durch den Patienten zu verhindern.
Das Dienstverbot für die FF hat Kostengründe? Wenn ich die HAW mit Maske Dienst tun lasse, spricht sachlich nichts dagegen, die FF das auch tun zu lassen.
Da weder die HAW noch die FF im Privatleben permanent nach denselben Richtlinien agieren werden, halte ich das immer noch für nicht wirklich sinnig, aber diese Diskussion inklusive der Impfung habe wir ja ausreichned gehabt.
Viele Grüße
Klaus
Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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