News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Kommandowagen
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSinn? war: zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen38 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW574675
Datum06.08.2009 22:10      MSG-Nr: [ 574675 ]10263 x gelesen

Mahlzeit.

Geschrieben von Patrick WeegenKann mir eigentlich mal einer den Sinn erklären, warum gerichtete Lampen nur nach vorne verbaut werden dürffen und nicht nach hinten?

Das ist erstmal ziemlich einfach:

Man hat vor vielen Jahren (irgendwann kurz nach dem Krieg, schätze so in den 50ern?) mal beschlossen, dass die Blaulicht-Scheinwerfer nicht mehr für den modernen Straßenverkehr ausreichen und deswegen Rundum-Kennleuchten vorgeschrieben. Damit eben das betreffende Fahrzeug rundum kenntlich gemacht wird.

Wie gesagt: Leuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung (nach vorne, vereinzelt mit Neben-Abstrahlrichtung seitlich) gab es vorher ja schon. Das wollte man nicht mehr haben.

Irgendwann Ende der 80er/Anfang der 90er hat man dann erkannt, dass die Erfordernisse des modernen Straßenverkehrs _zusätzliche_ Kennleuchten geringerer Bauhöhe sinnvoll sein können, um für vorherfahrende Fahrzeuge besser erkenbar zu sein. (genau darum geht es ja die ganze Zeit, nicht um die Hormonausschüttung des Fachbetrachters beim Anblick des blitztenden und blinkenden Fahrzeugs!)

Für den Heckbereich des Fahrzeugs greift diese Argumentation erkennbar nicht, zumal nicht bei den gewünschten Anbauhöhen. (ausserdem sind nennenswerte Wegerechtsfahrten im Rückwärtsgang eher selten). Hier überwiegt dann der Nachteil der fehlenden Rundumwirkung.

Zwischenzeitlich hat sich dann die Erkenntnis etabliert, dass man die durch bewegliche Fahrzeugteile (i.d.R.: Heckklappen) verdeckten Sichtbereiche von Rundumkennleuchten mit zusätzlichen gerichteten Kennleuchten kompensieren kann. Auch das ist inzwischen (soweit ich es überblicke) zulassungsrechtlich relativ unproblematisch.

Was nun in letzter Zeit neu ist, sind gerichtete Kennleuchten die in Baugruppen einer bestimmten Anordnung _zusammen_ eine (teilweise) Rundumwirkung erzeugen. In Kombination mit weiteren (Rundum-) Kennleuchten an der Fahrzeugfront können diese also durchaus die gewünschte Rundumwirkung entfalten.

Allerdings gibt es sowas im nennenswerten Umfang erst mit dem Aufkommen der LED-Technik für Kennleuchten, und das ist in Deutschland realistisch gesehen grade mal rund 5 der Fall. Also noch viel zu neu, um von einer entsprechenden rechtlichen Regelung erfasst zu werden ;-)

Aber ich rechne fest damit, dass man zukünftig auch die "Zusammenstellung von Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtung zu einer Baugruppe mit (teilweiser) Rundumwirkung" genehmigen wird.

Meinetwegen gerne mit ausdrücklicher Empfehlung der Kreuzungs-Kennleuchten...

Geschrieben von Patrick WeegenGehen von den nach hinten gerichteten Lampen irgendwelche Gefahren aus oder was soll dieses Verbot?

Ersetzt man die hinteren Rundumleuchten durch gerichtete Kennleuchten, fehlt ggf. ein deutlicher Teil der Rundumwirkung. Zusätzlich sind sie als Kennleuchte überflüssig und deswegen abzulehnen. Stichworte: Einheitliches Signalbild, Vermeidung von Informationsüberflutung und Blendung..

Geschrieben von Patrick WeegenZu gegeben stelle ich es mir ziemlihc blöd vor, wenn man mal im Verbund unterwegs ist und das vorausfahrende Fahrzeug solche Lampen nach hinten drin hat, aber dazu gibts ja schließlich nen Schalter, ist sogar bei unserem LF16 so, das hinten ne normale RKL hat.

Zufall.

Vorgeschrieben ist das (straßenverkehrsrechtlich) nicht.

Der KdoW mit RTK6 kann ja auch nicht die Kennleuchtenwirkung nach hinten abschalten.

Gruß,
Henning



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 04.08.2009 14:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen
 05.08.2009 16:09 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 05.08.2009 16:48 ., Bremervörde
 05.08.2009 18:14 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 06.08.2009 05:55 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.08.2009 09:20 Thom7as 7H., Dornstadt
 06.08.2009 09:32 ., Bad Hersfeld
 06.08.2009 09:38 Thom7as 7H., Dornstadt
 06.08.2009 09:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.08.2009 09:45 ., Berlin
 06.08.2009 09:41 ., Berlin
 06.08.2009 09:57 ., Westerwald
 06.08.2009 10:01 Thom7as 7H., Dornstadt
 06.08.2009 10:07 ., Westerwald
 06.08.2009 11:05 Dani7el 7R., Peine
 08.08.2009 00:12 Björ7n S7., Alzenau-Kälberau
 08.08.2009 02:39 ., Westerwald
 06.08.2009 21:26 Lüde7r P7., Kelkheim
 08.08.2009 11:16 ., Diepersdorf
 08.08.2009 11:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.08.2009 17:22 ., Diepersdorf
 08.08.2009 18:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.08.2009 23:19 Holg7er 7R., Karlsbad
 08.08.2009 09:46 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 08.08.2009 11:18 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 06.08.2009 22:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.08.2009 09:00 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 07.08.2009 13:35 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 07.08.2009 13:41 Benj7ami7n T7., Hamburg <--> Borgloh-Osnabrück
 07.08.2009 13:56 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 07.08.2009 15:25 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 07.08.2009 15:13 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 07.08.2009 15:19 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.08.2009 06:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 07.08.2009 19:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.08.2009 23:00 Holg7er 7R., Karlsbad
 08.08.2009 10:27 Lüde7r P7., Kelkheim
 08.08.2009 14:30 Holg7er 7R., Karlsbad
 07.08.2009 23:28 Holg7er 7R., Karlsbad

0.361


Sinn? war: zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt