Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Anwendungsverbot für 'Gartenspritzen' zum Feuerlöschen? | 34 Beiträge |
Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 574741 |
Datum | 07.08.2009 13:17 MSG-Nr: [ 574741 ] | 17031 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo!
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts da eine Quellenlage zu, wenn ja auch welcher Grundlage, oder sind das ideenreiche "Hinweise" eines Vertreibers n-facher teurer Kübelspritzenersatzlösungen mit diversen Druckbehälterfragen?
In deren Info-Mappe steht dazu mehr:
Am 12.02.2007 bestätigte der DIN Deutsches Institut für Normung e.V. NA 031 Normenausschuss
Feuerwehrwesen (FNFW) Leiter des Fachbereichsausschusses NA
031 – 04 FBR nochmals ausdrücklich, dass nur zugelassene Wasserlöschgeräte als
Ersatzbeschaffung für genormte Kübelspritzen und deren Zulassung als Normbeladung
für Feuerwehrfahrzeuge dem Beschluss vom Mai 1999 entsprechen....
...
...Auszug aus einem Schreiben des Bundesverbandes der Unfallkassen vom 17.11.2003
Werden nicht zugelassene und typgeprüfte Feuerlöschgeräte entgegen rechtlicher
Vorschriften eingesetzt und führt dies auf Grund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verhaltens zu einem Schaden, so kann der zuständige Unfallversicherungsträger
über § 110 SGB VII für die von ihm erbrachten Leistungen Regress verlangen.
Verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften ist grundsätzlich
der Unternehmer, d.h. der jeweilige Betrieb oder aber die Kommune.
Auch unter Anwendung der Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren"
(insbesondere die §§ 3 ff.) ergibt sich keine andere Beurteilung. Dementsprechend
dürfen nach der o.g. UVV nur zugelassene Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte
eingesetzt werden.
Quelle: Bericht Brandschutz Heft 3/2004 und Schreiben Bundesverband der Unfallkassen vom 17.11.2003
MfG
Daniel
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| 07.08.2009 13:00 |
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| 07.08.2009 13:17 |
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Dani7el 7B., Westhofen | |