Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Anwendungsverbot für 'Gartenspritzen' zum Feuerlöschen? | 34 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574767 |
Datum | 07.08.2009 15:02 MSG-Nr: [ 574767 ] | 16359 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Daniel Balzderen Info-Mappe steht dazu mehr:
"Am 12.02.2007 bestätigte der DIN Deutsches Institut für Normung e.V. NA 031 Normenausschuss
Feuerwehrwesen (FNFW) Leiter des Fachbereichsausschusses NA
031 – 04 FBR nochmals ausdrücklich, dass nur zugelassene Wasserlöschgeräte als
Ersatzbeschaffung für genormte Kübelspritzen und deren Zulassung als Normbeladung
für Feuerwehrfahrzeuge dem Beschluss vom Mai 1999 entsprechen....
...
...Auszug aus einem Schreiben des Bundesverbandes der Unfallkassen vom 17.11.2003
Werden nicht zugelassene und typgeprüfte Feuerlöschgeräte entgegen rechtlicher
Vorschriften eingesetzt und führt dies auf Grund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verhaltens zu einem Schaden,"
Dann sind ja ALLE nicht zugelassenen (also in jedem Fall auch alle nicht genormten) (Feuer-)Löschgeräte verboten.
Das gilt dann auch für die normativ auf vielen Fahrzeugen vorgesehenen (aber nicht genormten und nicht zugelassenen) Feuerpatschen!
Die "Prüfung" der Kübelspritze nach DIN 14405 besteht (abgesehen von der Kontrolle der Detailausführungen der ansonsten reinen Konstruktionsnorm) offensichtlich nur im Verspritzen von 10 l Wasser in 55 s über eine Entfernung von bis Meter....
Das erinnert mich fatal an die Diskussion um das ach so gefährliche Zubehör an PSA... :-(
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 07.08.2009 13:00 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 07.08.2009 13:17 |
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Dani7el 7B., Westhofen |
| 07.08.2009 15:02 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf | |