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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Anwendungsverbot für 'Gartenspritzen' zum Feuerlöschen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 574775 | ||
Datum | 07.08.2009 15:21 MSG-Nr: [ 574775 ] | 15956 x gelesen | ||
Dann geh ruhig noch einen Schritt weiter und ersetze (Feuer-)Löschgerätedurch den Begriff "Alle nicht zugelassenen Geräte" ganz allgemein. Ob das wirklich so stimmt? Bei dem PSA-Zubehör geht es (m.W.) ja nicht um die Verwendung von Zubehör allgemein, sondern um das Zusammenfügen/Befestigen von Zubehör an zugelasserner PSA. Die nicht geprüften und nicht zugelassen Holzkeile dürfte ich dann ja auch nicht in die genormte Feuerwehrmitführtasche legen. Aber kommen wir zurück auf die Verwendung nicht geprüfter und/oder nicht zugelassener Geräte: Wenn ich ein Gerät oder Werkzeug [im (Feuerwehr-)Dienst] verwende, dann verwende ich nur ein solches, das über ein CE-Kennzeichen verfügt. Sonst dürfte der Hersteller es auch gar nicht in Verkehr bringen. Mit dem CE-Kennzeichen bestätigt der Hersteller, dass alle in der EU relevanten (Sicherheits-)Vorschriften beim Zusammenbau des Gerätes beachtet wurden. Eine Bedienungsanleitung ist auch beigefügt. Damit sollte dann doch alles i.O. sein - ich kann mein Gerät/Werkzeug sicher verwenden: Weil ich natürlich auch noch Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und alles andere mache ... Eine darüber hinausgehende Bescheinigung (bspw. zum Löschvermögen von Feuerlöschern) brauchts dann erst, wenn diese Bescheinigung aufgrund der rechtlichen/normativen Vorgaben erforderlich ist. Beim Feuerlöscher also so etwas wie eine Prüfung, die bescheinigt, dass das erforderliche Löschvermögen erreicht wird. | ||||
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