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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Anwendungsverbot für 'Gartenspritzen' zum Feuerlöschen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 574801 | ||
Datum | 07.08.2009 16:33 MSG-Nr: [ 574801 ] | 15477 x gelesen | ||
Die Maschinenverordnung oder auch 9. GPSGV gilt halt nur für Maschinen. Grob gesagt, für Produkte, an denen mindestens ein bewegliches Teil karaftbetrieben ist. CE-Kennzeichnungspflicht besteht für Produkte, die unter einer der nachfolgenden Richtlinien fallen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Geschrieben von IHK Nord Westfalen
Quelle IHK Handwerkzeuge fallen zum Großteil nicht darunter. Auch nicht die im FW-Werkzeugkasten. --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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