Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Anwendungsverbot für 'Gartenspritzen' zum Feuerlöschen? | 34 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 574821 |
Datum | 07.08.2009 18:27 MSG-Nr: [ 574821 ] | 15268 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Daniel BalzAm 12.02.2007 bestätigte der DIN Deutsches Institut für Normung e.V. NA 031 Normenausschuss
Feuerwehrwesen (FNFW) Leiter des Fachbereichsausschusses NA
031 – 04 FBR nochmals ausdrücklich, dass nur zugelassene Wasserlöschgeräte als
Ersatzbeschaffung für genormte Kübelspritzen und deren Zulassung als Normbeladung
für Feuerwehrfahrzeuge dem Beschluss vom Mai 1999 entsprechen....
Soweit ja einfach.
Wenn das Auto 100% der Norm entsprechen muss dann muss auch eine Kübelspritze oder etwas anderes entsprechend genormtes drauf sein.
Geschrieben von Daniel Balz...Auszug aus einem Schreiben des Bundesverbandes der Unfallkassen vom 17.11.2003
Werden nicht zugelassene und typgeprüfte Feuerlöschgeräte entgegen rechtlicher
Vorschriften eingesetzt und führt dies auf Grund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verhaltens zu einem Schaden, so kann der zuständige Unfallversicherungsträger
über § 110 SGB VII für die von ihm erbrachten Leistungen Regress verlangen.
Aha. Es braucht also ein Feuerlöschgerät das nicht zugelassen und typgeprüft ist und ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches verhalten.
Wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich mit einem zugelassenen und typgeprüften Feuerlöschgerät jemanden schädige kann der Unfallversicherer den Verursacher auch in Regress nehmen.
Man möge mich auf das Problem hinwiesen.
BTW: wir haben sogar einen Eimer auf dem Fahrzeug.
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